Rente: Eintrittsalter sinkt:Kaputt von der Maloche

Für einen Job nicht mehr zu gebrauchen: Nur jeder Vierzehnte im Alter zwischen 63 und 65 Jahre geht einer Vollzeitstelle mit entsprechender Sozialversicherungspflicht nach.

Kaum ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet bis zum 65. Lebensjahr. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei gehe hervor, dass nur jeder 14. Mensch im Alter zwischen 63 bis 65 Jahre eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle habe, berichtet die Frankfurter Rundschau. Demnach sinke die Beschäftigungsquote, also der Anteil der Menschen mit einem vollwertigen Job, rapide ab einen Alter von Mitte 50.

Bauarbeiter, Rente, AP

Einfach kaputt von der Maloche: Nur noch jeder 14. Mensch im Alter zwischen 63 und 65 geht einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit nach.

(Foto: Foto: AP)

In der Altersklasse 55 bis 58 Jahre stehen den Angaben zufolge 39,4 Prozent voll im Berufsleben. Bei den 58- bis 63-Jährigen sinkt die Quote auf 26,6 Prozent, in der Altersklasse darüber auf 7,4 Prozent, heißt es weiter.

Die Daten stammen dem Bericht zufolge vom August 2008, also aus einer Zeit, in der die Krise am Arbeitsmarkt noch kaum zu spüren war. Seitdem habe sich die Situation verschärft, obwohl sich die Beschäftigungslage insgesamt noch als relativ stabil erweise. So sei laut Bundesregierung die Zahl der 55- bis 65-jährigen Arbeitslosen zwischen Mai 2007 und Mai 2008 um 14 Prozent (67.000) gesunken. In den zwölf Monaten danach habe sie aber um 17 Prozent (74.000) zugenommen.

Politischer Zündstoff

Dramatisch stelle sich die Lage für die über 58-Jährigen dar. Ihre Arbeitslosenzahl schnellte den Angaben zufolge binnen eines Jahres um 96 Prozent hoch, verdoppelte sich also fast.

Diese Bestandsaufnahme ist für Union und SPD insofern politisch heikel, weil sie die Kritiker der Rente ab 67 Jahre bestärkt. Die Koalition selbst hat erklärt, dass ein späterer Beginn für die reguläre Rente nur sinnvoll sei, wenn die Menschen tatsächlich länger arbeiten könnten. Das Gesetz schreibt daher vor, diese Voraussetzung für die Rente ab 67 erstmals 2010 zu überprüfen.

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