Regulierung:Soziale Vorgaben für Berliner Bauherren

In der Hauptstadt soll für viele Neubauprojekte eine Höchstmiete festgelegt werden. Bei der Umsetzung hapert es aber.

Bei großen Neubauprojekten in Berlin muss künftig jede vierte Wohnung zu festgelegten, bezahlbaren Mieten angeboten werden. Wie der rot-schwarze Senat am Dienstag beschloss, werden Investoren zudem an den Kosten etwa für Grünanlagen, Kita- oder Grundschulplätze beteiligt. Die neue Regelung gilt immer dann, wenn ein Bebauungsplan notwendig ist - also für größere Projekte und Flächen, die umgewidmet werden, nicht aber für kleine Baulücken. Vermieter, die ein Viertel der Wohnungen zu Kaltmieten von 6,50 Euro anbieten, können im Regelfall Fördermittel vom Land bekommen. Ziel sind sozial durchmischte Wohnquartiere.

Der Senat passt damit eine bestehende Regelung an. Bisher galt jedoch eine Spanne von zehn bis 33 Prozent Wohnungen mit festgelegten Mieten, nun muss der Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum bei Neubauprojekten 25 Prozentbetragen.

Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, erklärte in einer Pressemitteilung: "Ich freue mich, dass der Senat heute das ,Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung' bestätigt hat. Die Bereitstellung technischer und sozialer Infrastruktur ist für das Funktionieren unserer Stadt von großer Bedeutung. Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen, und das überall in der Stadt. Das ,Berliner Modell' ist ein Instrument, dieses Ziel zu erreichen."

Nicht so euphorisch betrachten die Grünen den Beschluss. Seit der Verabschiedung des Gesetzes im August 2014 seien in keinem einzigen Fall Mietbindungen vereinbart worden, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Zu oft machten die Bezirke Ausnahmen. "Ich bezweifle, dass sich durch die Neufassung des Modells mit einer festen Quote an dieser Situation etwas verbessert."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: