Hartz-IV-Reform:Rechnen für Fortgeschrittene

Weitere Ungereimtheiten bei der Ermittlung des neuen Hartz-IV-Satzes: Ein Zahlendreher im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums sorgt für Aufregung, die Opposition will endlich die Rohdaten sehen - und die Linke droht schon mit Klage.

J. Aumüller und T. Denkler

Eine schönere Vorlage hätte die Regierung der Opposition gar nicht geben können: Der Entwurf für das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch", wie die Hartz-IV-Neuregelung im Beamtendeutsch umständlich heißt, enthält sich widersprechende Zahlen - die zu unterschiedlichen Regelsätzen führen. Das sorgt für helle Aufregung bei SPD, Grünen und Linken. "Das nährt den Verdacht, dass die Regelsätze nicht bedarfsgerecht, sondern politisch festgelegt wurden", sagte die für Soziales zuständige stellvertretende Fraktionschefin der SPD im Bundestag, Elke Ferner, zu Spiegel Online.

Die Regierung hat sich im Umgang mit der Hartz-IV-Neugestaltung gewiss so manche Merkwürdigkeit geleistet und so manche Frage offengelassen. In dem aktuellen Fall ist die Lösung für die Aufregung aber relativ einfach: Es ist schlicht ein Zahlendreher in einer Tabelle.

In insgesamt zwölf Tabellen listet der Referentenentwurf die sogenannten "regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben" für Erwachsene auf. In der "Abteilung 08" geht es dabei um die Nachrichtenübermittlung, in der vier Ausgabenposten benannt sind, die zusammen 31,96 Euro ergeben. Doch als "Summe regelbedarfsrelevante Ausgaben Abteilung 08" steht unter der Tabelle ein Betrag von 39,96 Euro.

Ist das Willkür oder nur ein Übertragungsfehler? Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums klärt auf Anfrage von sueddeutsche.de auf: "Es hat bei der Übertragung von Werten aus einer Excel-Tabelle in ein Word-Dokument einen Fehler gegeben." Dieser Zahlendreher sei aber "nie in eine Summenberechnung eingeflossen, war also ohne Wirkung für die Höhe des Regelsatzes".

Obskurer Streit um Rohdaten

Der Übertragungsfehler lässt sich auch leicht nachvollziehen. In der Abteilung 09 ("Freizeit, Unterhaltung, Kultur") ergeben die einzelnen Posten in Summe genau jenen Betrag, der fälschlicherweise unter der Tabelle für die Abteilung 08 landete: 39,96 Euro. In einem anderen Teil des Referentenentwurfes, in dem die Ergebnise aller zwölf Tabellen aufaddiert werden, ist die Summe für die Abteilung 08 richtig dargestellt.

Was abseits des Übertragungsfehlers bleibt, ist der etwas obskure Streit um die Rohdaten, aus denen das Arbeitsministerium seine Berechnung der neuen Hartz-IV-Sätze ableitet. Die Opposition fühlt sich schlecht informiert von der Bundesregierung. Im Sozialausschuss ist am Vormittag ein Antrag der Opposition an der schwarz-gelben Mehrheit gescheitert, mit dem die Bundesregierung zur Herausgabe der Rohdaten aufgefordert werden sollte.

Die Ausschussvorsitzende und Parteivize der Linken, Katja Kipping, sagte dazu zu sueddeutsche.de: "Der Verdacht, dass die Bundesregierung bei der Berechnung getrickst hat, verstärkt sich." Die Vorenthaltung der Rohdaten sei eine Beschneidung der parlamentarischen Rechte. Kipping erwägt jetzt eine Klage gegen diese "Informationssperre", und lädt die anderen Oppositionsparteien ein, so einen Schritt ebenfalls zu prüfen.

Dabei könnte sich der Streit um die Rohdaten schnell erledigt haben. Nach Angaben des Bundesarbeitsministerium soll das mit der Berechnung der Rohdaten beauftragte Statistische Bundesamt (Destatis) noch im Laufe der Woche alle Berechnungsmodelle veröffentlichen, die das Ministerium nachgefragt hat. Bisher sind nur die Modelle öffentlich, die in direktem Bezug zum Gesetzentwurf der Bundesregierung stehen.

Gegen Ende Oktober werden auch die dann vollständig anonymisierten Rohdaten der zugrundeliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS) Wissenschaftlern zur Verfügung stehen, heißt es bei Destatis. Die EVS ist eine Mammut-Statistik mit den Daten von 60.000 befragten Personen. Sie wird nur alle fünf Jahre erhoben.

Und noch ein Hinweis kann der Opposition gegeben werden: Das Statistische Bundesamt ist ein Dienstleiter. Dem kann jeder einen Auftrag für eine Sonderauswertung der EVS-Daten erteilen. Das kostet zwar eine Kleinigkeit. Aber es könnte ja der Wahrheitsfindung dienen.

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