Recht so:Kalk und Schimmel

Neue Fugen. Eine brüchig gewordene Silikonfuge muss der Vermieter ersetzen. Denn schon begrifflich seien solche Fugen kein Installationsgegenstand, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte, wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Daher fallen sie auch nicht unter den Anwendungsbereich einer Kleinreparaturklausel. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin von ihrer Vermieterin verlangt, dass die Dusche im Bad instandgesetzt wird. Die Mieterin bemängelte undichte Stellen sowie Kalkablagerungen und Schimmel im unteren Bereich der Duschabtrennung. Ursache hierfür sei eine brüchige Silikonfuge. Die Vermieterin war der Ansicht, dass dies unter die Kleinreparaturklausel fällt. Diese Ansicht teilten die Richter nicht: Die Mieterin habe Anspruch auf Erneuerung. Die Kleinreparaturklausel greife hier nicht. Da Silikonfugen zudem eine begrenzte Lebensdauer haben, werden sie auch als Wartungsfugen bezeichnet, die regelmäßig kontrolliert werden müssen. Diese Aufgaben müsse die Vermieterin durchführen. Auf den Mieter dürften diese nicht abgewälzt werden. (Az. 5 C 93/16)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: