Recht so:Festgelegt

Wärmedämmung bei der Plattenbausanierung

Haustürgeschäfte können widerrufen werden. Das gilt auch im Fall von Modernisierungsmaßnahmen.

(Foto: Jens Wolf/dpa)

Ein Vermieter kann nicht einfach fristlos kündigen, wenn er mit Absprachen seines Vorgängers nicht einverstanden ist. Ein Mieter kann unter bestimmten Umständen die Zustimmung zur Modernisierung seiner Wohnung widerrufen.

Mündlich festgelegt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher kann ein Vermieter auch keine fristlose Kündigung aussprechen, wenn er mit einer Absprache seines Vorgängers nicht einverstanden ist, entschied das Amtsgericht Vaihingen an der Enz, wie die Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht des Deutschen Mieterbundes berichtet. Kann der Mieter die Absprache belegen, hat er sich nicht vertragswidrig verhalten. In dem Fall hatte der Mieter mit seinem Vermieter mündlich vereinbart, dass er Brennholz in einer Scheune lagern darf. Der Mietvertrag enthielt allerdings eine Formularklausel, die verlangte, dass alle Ergänzungen zum Mietvertrag schriftlich festgehalten werden müssen. Nach dem Tod des Vermieters kündigten dessen Erben daher den Mietvertrag fristlos. Vor Gericht hatte die Kündigung aber keinen Bestand. Der Mieter habe die mündliche Vereinbarung mittels Zeugen belegen können. (Az.: 1 C 217/16).

Modernisierung widerrufen. Wird eine Modernisierungsvereinbarung an der Haustür getroffen, kann der Mieter diese Vereinbarung widerrufen. Das gilt nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) selbst dann, wenn zwischenzeitlich modernisiert wurde. In diesem Fall muss der Mieter die vereinbarte Mieterhöhung nicht zahlen, entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall hatte der Vermieter den Mieter in der Mietwohnung aufgesucht. Dort wurde vereinbart: "Die Miete erhöht sich um 60 Euro pro Monat, nachdem alle Heizkörper und die Warmwasserinstallation eingebaut sind." Nachdem der Mieter gut zwei Jahre lang die Mieterhöhung von 60 Euro gezahlt hatte, widerrief er sein Einverständnis mit der Mieterhöhung und forderte die Rückzahlung der Erhöhungsbeträge, 1680 Euro. Zu Recht, entschied der BGH. Bei Haustürgeschäften, Verträgen oder Vereinbarungen zwischen "Tür und Angel" in der Mieterwohnung hat der Mieter ein gesetzliches Rücktrittsrecht von der Vereinbarung, wenn der Vermieter Unternehmer ist. Die Widerrufsfrist beträgt eigentlich 14 Tage. Sie beginnt aber erst, wenn der Vermieter umfassend über das Widerrufsrecht informiert hat. Ohne entsprechende Information kann eine Modernisierungsvereinbarung wie hier also auch noch nach Jahren widerrufen werden (Az.: VIII ZR 29/16).

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