Rauchmelder:Wenn's brennt

Ein Brand ist in jeder Sprache gefährlich

Rauchmelder können zwar keine Brände verhindern, aber die Bewohner vor einem Feuer warnen.

(Foto: Jo Neander/obs)

Fast überall in Deutschland müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein, ab 2018 auch in Bayern. Die Installation ist einfach, das Thema kompliziert.

Von Joachim Göres und Andreas Remien

Die Plastikdosen andübeln oder kleben, hin und wieder abstauben - fertig. Das Thema Rauchmelder könnte einfach sein. Doch unterschiedliche Vorschriften in den Bundesländern, komplexe Regeln in Eigentümergemeinschaften und offene Rechtsfragen machen die Geräte zu einer komplizierten Angelegenheit.

Wo sind die Geräte Pflicht?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung. Die Vorschriften zur Rauchmelderpflicht formulieren die Bundesländer in ihren Bauordnungen. Allerdings: In Neubauten müssen die Geräte mittlerweile überall eingebaut werden. Für die Nachrüstung in Bestandsbauten gelten unterschiedliche Fristen. In Bayern müssen vom nächsten Jahr an Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, in Thüringen von 2019 an. In Berlin und Brandenburg haben Eigentümer noch bis zum 31.12.2020 Zeit. In allen anderen Ländern müssen Wohnungen schon heute mit Rauchmeldern nachgerüstet sein - mit der Ausnahme Sachsen, wo es keine Nachrüstpflicht gibt.

Was ist, wenn die Melder fehlen?

Die Behörden prüfen in der Regel nicht, ob Eigentümer ihre Immobilien nachgerüstet haben. Bekommen sie trotzdem Wind davon, dass in einer Wohnung die Rauchmelder fehlen, kann in manchen Bundesländern ein Bußgeld fällig werden. In der Praxis sind Sanktionen jedoch extrem selten.

Kritisch kann es vor allem dann werden, wenn es zu einem Wohnungsbrand kommt und keine Melder installiert sind. Gibt es Verletzte oder gar Tote, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen. Bei Sachschäden können Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ihre Leistungen kürzen, denn grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer gesetzliche und behördliche Sicherheitsregelungen einhalten. Praktisch wirkt sich das Fehlen von Rauchmeldern aber in der Regel nicht negativ auf den Versicherungsschutz aus, weil dafür ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder für den Schaden ursächlich gewesen sein müsste. "Ein solcher Zusammenhang lässt sich in der Regel nicht herstellen", sagt Mathias Zunk, Experte des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Rauchmelder seien dazu da, um Leben zu retten. Allerdings: Versicherungen prüfen immer den Einzelfall. Unsicher ist außerdem, ob es bei der bisherigen Praxis bleibt.

Was bringen die Melder?

Die meisten Brandopfer ersticken an einer Rauchgasvergiftung, besonders häufig nachts, im Schlaf. Der schrille Alarmton der Geräte soll die Bewohner rechtzeitig warnen. Die Feuerwehr kann damit auch schneller am Brandort sein.

Wo müssen sie installiert werden?

In welchen Räumen die Rauchmelder angebracht werden müssen, regeln die Bauordnungen. In allen Bundesländern gilt: Die Geräte müssen in Schlafzimmern (also auch in Kinderzimmern) sowie im Flur installiert sein. Berlin schreibt zusätzlich vor, dass die Geräte auch in anderen Räumen wie etwa dem Wohn- oder Arbeitszimmer angebracht sein müssen. Im Badezimmer sollten die Geräte nicht installiert werden, da der Wasserdampf schnell einen Fehlalarm auslösen kann.

Die Küche ist ein Sonderfall. Gewöhnliche Melder lösen hier schnell einen Fehlalarm aus. Deshalb sollten hier keine üblichen Geräte installiert werden. Allerdings: Die meisten Brände entstehen in der Küche. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann spezielle Melder installieren, die zum Beispiel auf Hitze reagieren.

Rauchmelder müssen an der Zimmerdecke möglichst in der Mitte des Raumes angebracht werden. Wichtig ist außerdem, dass die Geräte nicht mit Farbe überstrichen und durch Möbel verdeckt werden.

Welche Geräte gibt es?

Die Melder müssen nach der entsprechenden DIN-Norm (EN 14604) zertifiziert sein. Die Auswahl ist groß. Verbraucher sollten aber nicht zu den günstigsten Geräten greifen - sie lösen häufiger Fehlalarme aus. Billige Modelle werden außerdem oft nur mit einer einfachen Alkali-Batterie betrieben, die regelmäßig ausgetauscht werden muss. Rauchmelder geben auch schrille Töne von sich, wenn sie nicht mehr genug Strom bekommen - bevorzugt nachts, wenn die Batterie abkühlt. "Auf Billigrauchmelder sollten Verbraucher besser verzichten. Die Ersparnis beträgt allenfalls wenige Euro. Sie steht in keinem Verhältnis zum Aufwand fürs Wechseln der Neun-Volt-Batterien und der Unfallgefahr beim Leiterklettern", betont Hans-Peter Brix, Projektleiter bei der Stiftung Warentest. Bei Meldern mit Lithiumzelle und Zehn-Jahres-Garantie ist die Batterie dagegen oft fest eingebaut. Nach zehn Jahren haben die Geräte ohnehin ausgedient und müssen laut DIN-Norm ausgetauscht werden.

Einige Rauchmelder signalisieren mit einer LED, dass sie richtig funktionieren - gerade im Schlafzimmer kann das Blinken jedoch störend sein. Daher gibt es immer mehr Melder, die kein oder ein dimmbares Licht haben.

Gute Rauchmelder gibt es laut Stiftung Warentest schon ab circa 20 Euro. Teurer sind Funkmelder, die untereinander vernetzt werden können. Sie sind vor allem für Häuser gedacht: Brennt es zum Beispiel im Erdgeschoss, gehen auch die Melder in den anderen Geschossen los. So wird der Alarm auch dann nicht überhört, wenn er in einem entfernten Raum oder einer anderen Etage ausgelöst wird. Noch teurer sind Geräte, die mit dem Hausnetzwerk (Smart Home) verbunden werden können oder über weitere Sensoren verfügen.

Brandmelder, die automatisch die Feuerwehr benachrichtigen, sind im normalen Wohnbereich nicht üblich.

Wer muss die Melder einbauen?

Um die Installation der Geräte muss sich in der Regel der Eigentümer kümmern, auch wenn das manche Landesbauordnungen nicht explizit festlegen. Der Vermieter kann über Art und Marke der Rauchwarnmelder entscheiden, also auch Funkmelder einbauen (BVerfG, Az. 1 BvR 2921/15). Ein besonderer Fall sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hier kann es kompliziert werden, denn eine WEG muss entscheiden, ob sie die Wohnungen einheitlich ausstattet oder die Installation der Geräte den einzelnen Eigentümern überlässt. Viele rechtliche Fragen hierzu sind noch offen.

Zumindest in Mehrfamilienhäusern dürfen Vermieter darauf bestehen, dass in allen Wohnungen die gleichen Melder installiert werden (BGH Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14). Mieter müssen selbst installierte Geräte daher unter Umständen wieder abmontieren.

Wer muss sie bezahlen?

Vermieter können den Einbau als Modernisierung umlegen, und zwar elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete. Weil die Beträge meist nur sehr klein sind (circa ein bis fünf Euro mehr Miete pro Monat), machen viele Vermieter davon keinen Gebrauch. Will der Vermieter die Geräte mieten statt kaufen, kann er diese Kosten nicht als Betriebskosten abrechnen (Amtsgericht Dortmund, Az. 423 C 8482/16). Die Frage wurde von den Gerichten allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Wer muss die Geräte warten?

Rauchmelder sollten gelegentlich gesäubert und auch geprüft werden - dafür reicht es, wenn man den Testknopf für den Probealarm drückt. Vernetzte Melder können auch aus der Ferne getestet werden. Bei billigen Geräten müssen regelmäßig die Batterien ausgetauscht werden.

Ob sich der Mieter oder Vermieter darum kümmern muss, regeln die Bauordnungen ("Sicherung der Betriebsbereitschaft"). In den meisten Ländern ist die Wartung Sache des Bewohners, also des Mieters - es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht freiwillig. Im Mietrecht obliegt allerdings grundsätzlich dem Vermieter die Verkehrssicherungspflicht. Ähnlich wie beim Schneeräumen kann er die Aufgabe selbst übernehmen oder vertraglich an den Mieter übertragen.

In Eigentümergemeinschaften ist die Lage wieder kompliziert, denn sie haben mehrere Möglichkeiten. Der Verband Wohnen im Eigentum rät WEGs davon ab, einen Beschluss zur Wartung zu fassen - denn die Gemeinschaft kann kaum kontrollieren, ob die einzelnen Eigentümer beziehungsweise Mieter die Geräte tatsächlich warten. Hinzu kommt, dass einige Dienstleister unverhältnismäßig hohe Summen für die Wartung verlangen.

Wer zahlt für die Wartung?

Ist die Wartung Sache des Vermieters, kann er sie gegebenenfalls unter "sonstige Betriebskosten" abrechnen. Dafür sollten im Mietvertrag allerdings entsprechende Klauseln stehen, die auf Rauchmelder Bezug nehmen oder die Berücksichtigung neuer Posten ermöglichen. Rechtlich ist die Frage aber noch umstritten und vom Einzelfall abhängig. Allerdings: Wird nicht gerade ein teurer Dienstleister beauftragt, geht es nur um kleine Beträge. Übernimmt der Mieter das Reinigen und Prüf-Knopf-Drücken, fallen gar keine Kosten an - zumindest bei guten Geräten, bei denen keine Batterie getauscht werden muss.

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