Rauchen in der Wohnung:Keine Zeitfenster durch Nachbarn

Rauchen ist in der Mietwohnung erlaubt. Fühlt sich ein Nachbar durch das Rauchen gestört, kann er weder die Miete mindern noch vom Vermieter ein Verbot verlangen.

Rauchen ist in der Mietwohnung erlaubt. Fühlt sich ein Nachbar durch das Rauchen gestört, kann er weder die Miete mindern noch vom Vermieter ein Verbot verlangen.

Er kann auch nicht über den Vermieter darauf hinwirken, dass dieser dem Raucher bestimmte Lüftungszeiten vorschreibt. Das hat das Landgericht Berlin in einem Fall entschieden, auf den der Deutsche Mieterbund (DMB) hinweist (Az.: 63 S 470/08).

Die Nachbarn fühlten sich von einem in der darunter liegenden Wohnung lebenden Raucher massiv gestört. Insbesondere, wenn dieser seine Wohnung lüftete, komme es zu erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen in ihrer Wohnung, beklagten die Hausbewohner. Sie minderten die Miete um 50 Euro und forderten, der Vermieter solle dem Mitmieter das Rauchen im Balkonzimmer seiner Wohnung verbieten oder das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorschreiben. Sie verlangten laut dem Mieterbund, dass das maximal zweimal täglich mit einer Dauer von höchstens einer halben Stunde möglich sein solle.

Das Landgericht wies alle Forderungen zurück. Vermieter könnten ihren Mietern weder das Rauchen in bestimmten Räumen der Wohnung verbieten noch zu einem konkreten Lüftungsverhalten zwingen. Rauchen gehöre zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung. Das als rücksichtslos beschriebene Verhalten des Rauchers halte sich tatsächlich "im Rahmen des sozial Adäquaten".

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