Prozess gegen S&K:Was gegen Gauner hilft

Erst prellten sie Anleger um Hunderte Millionen Euro, dann feierten sie wilde Partys. Jetzt stehen die Chefs der Firma S&K vor Gericht. Was muss passieren, damit sich der Fall nicht wiederholt?

Kommentar von Markus Zydra

Es ist eines der größten Wirtschaftsverfahren in der bundesdeutschen Geschichte, welches das Frankfurter Landgericht ab Donnerstag mit der Strafsache S&K verhandelt. Die Angeklagten sollen rund 10 000 Anleger um 240 Millionen Euro geprellt haben. Der Fall findet in der Öffentlichkeit auch deshalb große Resonanz, weil Filme existieren, in denen die beiden Hauptangeklagten mit 500-Euro-Scheinen wedeln, dummdreiste Kommentare abgeben und damit ihren Übermut unterstreichen.

Die Anklageschrift zieht sich über 3000 Seiten. Das zeigt, wie ernst die Ermittler den Fall nehmen. Das zeigt aber auch, wie kompliziert der ganze Sachverhalt wohl ist. Um Beweise zu finden, mussten die Strafverfolger der Spur des Geldes folgen. Doch diese Spur ist schwer zu lesen, weil das Geld über unzählige Konten abgeflossen ist. Auch diese Intransparenz ist eine Eigenschaft des Grauen Kapitalmarkts in Deutschland, wo viele Menschen in den letzten Jahrzehnten Milliarden Euro verloren haben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Verkauf von geschlossenen Fonds, Genussrechten und Nachrangdarlehen mittlerweile strenger reguliert.

Hätten die Leute um S&K heute kein so leichtes Spiel mehr?

Sicher scheint, dass die beiden S&K-Geschäftsführer heute keine geschlossenen Fonds mehr vertreiben dürften. Dazu braucht es nun eine Lizenz. Die erhält man nur, wenn man die nötige Fachkenntnis belegen kann.

Viele Finanzvermittler kapern Vertrauen und nutzen es aus

Allerdings könnten windige Finanzanbieter ihre Produkte auch in anderem Gewand unter die Leute bringen, in Form einer Genossenschaft etwa. Zwar darf man da keinen Provisionsvertrieb aufziehen, doch dann verkauft man die Anteile eben selbst. Auch das Crowd-Funding ist eine offene Flanke. Bis zu einem Anlagevolumen von 2,5 Millionen Euro entfällt die Prospektpflicht. Zwar dürfen Anleger grundsätzlich nur 1000 Euro in Crowd-Funding-Produkte stecken, doch das Limit kann bis auf 10 000 Euro erhöht werden, sobald man eine Selbstauskunft zu den Vermögensverhältnissen abgibt.

Viele Betroffene fragen sich heute zähneknirschend, wie sie auf die mutmaßlichen S&K-Betrüger reinfallen konnten. Die Öffentlichkeit reagiert häufig hämisch mit dem Hinweis, man solle eben besser aufpassen auf sein Geld. Doch wer in seinem Leben einmal einem versierten Verkäufer von Finanzprodukten gegenübergesessen hat, der weiß, wie schwierig es sein kann, einem solchen Provisionsjäger wieder vom Haken zu springen. Viele Finanzvermittler wildern zudem gezielt im engeren Bekanntenkreis. Sie kapern Vertrauen und nutzen es aus. Strengere Regeln können diese Mechanismen nicht aushebeln.

Ein Verbot, Graumarktprodukte an Privatanleger aktiv zu vertreiben, wäre daher der richtige Weg. Die wenigsten Anbieter mögen in betrügerischer Absicht agieren. Doch die Erfahrung lehrt, dass sich die Anlagen meist nicht rentieren, wie die Stiftung Warentest für geschlossene Fonds neulich dokumentiert hat. Für die Altersvorsorge gibt es mit den regulierten Aktien- und Rentenfonds fairere Angebote. Aber auch diese Fonds haben natürlich ein Verlustrisiko.

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