Private Krankenversicherung:Wie Sie bei der privaten Krankenversicherung sparen können

Geld sparen bei der privaten Krankenversicherung: Selbstbeteiligung erhöhen

Unter Umständen kann es sich lohnen, die Selbstbeteiligung zu erhöhen, um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu senken.

(Foto: dpa)

Der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung ist kaum möglich. Die hohen Kosten lassen sich aber trotzdem oft senken - wenn Sie einige Tipps beachten.

Von Thomas Öchsner

"Es ist leichter, eine Ehe zum Scheitern zu bringen, als eine private Krankenversicherung zu verlassen", sagt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Deutlich leichter ist es, seinen Beitrag zu reduzieren, wenn die nächste Erhöhung kommt. Viele Wege können dabei zum Ziel führen.

Risikozuschläge prüfen: Nicht selten zahlen Versicherte wegen bestimmter Malaisen (Rücken, Bandscheibe) Risikozuschläge. Ob dies so ist, steht im Versicherungsschein. Wenn der Gesundheitszustand aber seit Längerem besser ist und dies ein Arzt bestätigt, können Versicherte beantragen, dass der Zuschlag wegfallen soll. Das Verbraucherportal Finanztip warnt allerdings davor, einen Risikozuschlag durch einen Ausschluss von bestimmten Leistungen auszugleichen, um Geld zu sparen: "Das kann später teuer werden".

Selbstbehalt erhöhen: Wer die eigene Beteiligung (Selbstbehalt) erhöht, kann den monatlichen Beitrag senken. Der Versicherte muss in diesem Fall jedoch einen höheren Betrag der jährlichen Behandlungskosten selbst bezahlen, erst dann kommt die Versicherung für die weiteren Kosten auf. So Geld zu sparen, ist allerdings heikel: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) lässt sich der Selbstbehalt nicht ohne Gesundheitsprüfung einfach wieder verringern. Außerdem kann ihn der Versicherer einseitig innerhalb der gesetzlichen Grenzen erhöhen. Und der Arbeitgeber steuert - anders als bei den Monatsbeiträgen - keinen Cent dazu.

Den Tarif checken: Versicherte sollten prüfen lassen, ob sie in einen anderen Tarif gehen können, für den weniger Prämien anfallen. Das gilt vor allem dann, wenn sie sich in einem geschlossenen Tarif befinden, für den die Beiträge in die Höhe schießen, weil dort nur noch ältere Menschen versichert sind und junge nicht mehr aufgenommen werden. Auf den Tarifwechsel haben die Kunden ein Recht, und viele Anbieter haben sich auch dazu verpflichtet, hier beratend zu helfen und dabei den Gesundheitszustand zu berücksichtigen, der zum ersten Vertragsschluss bestand. Musterbriefe an den Versicherer finden sich auf der Homepage der VZ NRW.

In den Standardtarif wechseln: Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 bereits Mitglied einer PKV waren, kommt der Standardtarif infrage. Damit sind überwiegend die Leistungen versichert, die auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Portfolio hat. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstsatz in der GKV nicht überschreiten, das sind 2017 monatlich 682,50 Euro, inklusive Zusatzbeitrag. "In der Regel wird der Beitrag aber sehr viel geringer, je größer die Vorversicherungszeit und je niedriger das Alter ist", heißt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät, sich vor der Behandlung beim Arzt unbedingt als Standard-Versicherter auszuweisen, damit es nicht später bei der Abrechnung zu Problemen kommt.

In den Basistarif wechseln: Dieser gilt als Alternative für PKV-Mitglieder, die sich nach dem 31.12.2008 privat versichert haben. Auch hier sind nur Leistungen versichert, die die GKV bietet. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Auch bei diesem Tarif sollten Versicherte in der Arztpraxis sicherstellen, dass sie nicht plötzlich einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen müssen.

In die GKV zurückkehren: Das kommt in Betracht, falls ein Tarifwechsel nicht hilft. Die Rückkehr ist allerdings schwierig. Angestellte müssen ihr Bruttogehalt unter die Jahresgrenze von derzeit 57 600 Euro drücken, etwa in dem sie vorübergehend Teilzeit arbeiten oder mehr Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Selbständige können sich anstellen lassen, müssen dann aber auch weniger als 57 600 Euro verdienen.

Altersrückstellungen nicht verlieren: Die VZ NRW warnt ältere Voll-Versicherte ab 40 Jahren davor, den privaten Krankenversicherer ohne unabhängige Beratung zu wechseln. Es könne dann passieren, "dass Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag oder einem vollständigen Leistungsabschluss bedacht werden". Dafür könne schon ein ärztlich diagnostizierter Verdacht ausreichen. Außerdem könnten die Altersrücklagen nicht vom alten zum neuen Versicherer übertragen werden, wenn der Kunde "bereits vor dem 1. Januar 2009 versichert war".

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