Datenschützer Schaar kritisiert Behörden:Auskunft? Nur tröpfchenweise

Lesezeit: 2 min

Die Krux mit der Beamtenmentalität: Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, pocht auf mehr Offenheit. "Obwohl Bürger seit fünf Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Informationszugang haben, gibt es immer noch zu viele Behörden, die mauern", sagte er zur "Süddeutschen Zeitung". Vor allem die Finanzaufsicht sei ein hartnäckiger Informationsverweigerer.

Daniela Kuhr, Berlin

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert die deutschen Behörden zu mehr Offenheit auf. "Obwohl Bürger seit fünf Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Informationszugang haben, gibt es immer noch zu viele Behörden, die mauern", sagte Schaar am Dienstag zur Süddeutschen Zeitung. "Insbesondere die Finanzaufsicht hat sich dem Wunsch der Bürger nach mehr Transparenz in der Vergangenheit häufig verweigert."

Seit fünf Jahren haben Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf Informationszugang, doch bei etlichen Behörden ist das offenbar noch nicht angekommen. (Foto: dpa)

Das Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat, wird am kommenden Wochenende fünf Jahre alt. Es erlaubt Bürgern den freien Zugang zu Informationen von Bundesbehörden, und zwar erstmals unabhängig davon, ob sie selbst betroffen sind. Einige Ausnahmen gibt es jedoch, zum Beispiel, wenn mit der Auskunft datenschutzrechtliche Belange eines Dritten berührt oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden. "Man kann sich also etwa erkundigen, wie viele Mitarbeiter für bestimmte Kontrollen zur Verfügung stehen oder wie viel Geld eine Maßnahme gekostet hat", sagt Schaar. "Man kann aber nicht erfragen, wie viel Geld der Nachbar im vergangenen Jahr verdient hat."

Da inzwischen die meisten Länder ebenfalls Informationsfreiheitsgesetze haben, könnten die Bürger auch bei den dortigen Verwaltungen nachfragen, wie häufig etwa Steuerprüfer ausgerückt seien oder welche Anweisungen es an die Sozialbehörden für den Umgang mit Anträgen gebe, sagt Schaar. In Bayern allerdings existiert bislang kein entsprechendes Gesetz. Das sei nicht nachvollziehbar. Gerade ein Land wie Bayern, "das über viel Erfahrung im Bereich der Volksgesetzgebung verfügt, müsste die Vorteile solch eines Gesetzes erkennen".

Als der Gesetzgeber den Auskunftsanspruch einführte, war das Ziel, den mündigen Bürger zu stärken und auf diese Weise zugleich die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern. Für Schaar besteht "die große Chance" auch darin, "dass Behörden durch transparentes Handeln dem Bürger Entscheidungen verständlich machen und somit Konflikte vermeiden". Als Beispiel verweist er auf die Bundesagentur für Arbeit. "Dort hat man die fachlichen Anweisungen an die Mitarbeiter, wie sie bestimmte Sozialleistungen berechnen sollen, im Internet veröffentlicht. Jedermann kann so nachvollziehen, auf welcher konkreten Grundlage ein Beschluss ergangen ist." Das erspare Widersprüche und damit Ärger.

Noch ist das Gesetz nur wenigen bekannt. Doch das werde sich mit der Zeit ändern. Bei Bundesbehörden dürften 2010 rund 1500 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingegangen sein, sagt Schaar. Allerdings seien das nur die registrierten Anfragen. "Ich vermute, dass es tatsächlich mehr waren." Schaar schätzt, dass zwar in mehr als der Hälfte der Fälle die gewünschten Informationen ohne Einschränkung zugänglich gemacht worden sind. Nach den bisher vorliegenden Zahlen sei aber davon auszugehen, dass in rund einem Drittel der Informationszugang nicht oder jedenfalls nicht vollständig gewährt worden sei.

Lästige Anfragen

Offenbar herrsche in einigen Ämtern immer noch der Gedanke vor, man sei auf das Verständnis der Bürger gar nicht angewiesen. "Anfragen gelten als lästig, deshalb suchen die Mitarbeiter nach Vorwänden, um sie abzulehnen." Grund für die Haltung sei "eine lange Tradition der Verschwiegenheit, die von Beamtengeneration zu Beamtengeneration weitergegeben wurde", sagt er. "Man glaubt offenbar, kritische Debatten verhindern zu können, indem man Informationen zurückhält." Doch das sei ein Irrtum.

Schaar plädiert dafür, dass die Ämter nicht nur auf Anfragen reagieren, sondern von sich aus so viele Informationen wie möglich veröffentlichen. "Das Internet ist ideal dafür", meint er. "Und je mehr Behörden es nutzen, umso mehr werden feststellen: Intransparenz passt einfach nicht mehr ins Zeitalter der Informationsgesellschaft.

© SZ vom 29.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: