Online-Hotelportale:Kartellamt verbietet HRS Bestpreisklauseln

Fisherman Schaber, one of the oldest Chiemsee fishermen, and fisherman Boess haul in their nets with whitefish at lake Chiemsee near Prien

Am Chiemsee ist es schön. Kartellamtschef Andreas Mundt macht hier aber eine unschöne Entdeckung

(Foto: REUTERS)

Sonst nirgends billiger - so bewirbt das Hotelportal HRS seine Übernachtungspreise. Die Absprachen mit den Hotels schaden aus Sicht des Kartellamts den Verbrauchern. Die Behörde geht auch gegen Booking und Expedia vor.

Ein Hotel am Chiemsee ist schuld. Kartellamtspräsident Andreas Mundt übernachtete dort mit seiner Familie. Als er das Doppelzimmer für eine Nacht länger buchen wollte, kostete es plötzlich 95 Euro. Vorher hatte er online 90 Euro die Nacht gezahlt. Begründung an der Rezeption: Die niedrigsten Preise könne es nur über das Online-Hotelportal HRS geben, das sei vertraglich so geregelt.

In Zukunft kann Mundt die fünf Euro sparen: Das Kartellamt hat HRS die entsprechende Klausel verboten. Denn die sogenannte Bestpreisklausel verstößt nach Ansicht der Wettbewerbshüter gegen das Kartellrecht. Zugleich hat das Kartellamt Verfahren gegen die HRS-Konkurrenten Booking und Expedia eröffnet, weil deren Verträge mit Hotelpartnern ähnliche Klauseln enthalten.

Das Verbot soll Konsumenten schützen: "Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", sagt Kartellamtspräsident Mundt. "Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können." Das behindere den Wettbewerb zwischen verschiedenen Portalen. Der Marktzutritt neuer Anbieter werde erheblich erschwert.

HRS ist nach Angaben des Hotelverbands "klarer Marktführer" in Deutschland: 34 Prozent aller Online-Buchungen wurden zuletzt über das Portal getätigt.

HRS kündigte an, die entsprechenden Vertragsklauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen. Dafür hat der Konzern bis März 2014 Zeit. "Wir respektieren die Entscheidung des Bundeskartellamts, auch wenn wir im Kern grundsätzlich anderer Auffassung sind", sagte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge. Sein Unternehmen wende die Klausel schon seit Februar 2012 nicht mehr an. Die Preisvereinbarungen seien von den Hotels selbst eingeführt worden und gängige Praxis in der Branche.

Er kritisierte zudem, dass Anbieter aus dem Ausland weiter mit den Hotels Absprachen treffen könnten. "Es ergibt keinen Sinn, dass HRS im Markt der einzige Anbieter ist, dem diese Vereinbarungen untersagt werden, während die internationale Konkurrenz diese weiter praktizieren darf."

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