Online-Gutscheine:Schnell, billig, ärgerlich

Kurz vor der Bescherung noch rasch einen Gutschein ausdrucken? Das mag bequem sein, doch der Beschenkte könnte beim Einlösen Schwierigkeiten bekommen. Worauf Verbraucher bei Internet-Rabattportalen achten sollten.

Von Berrit Gräber

Gutscheine auf den allerletzten Drücker kommen vor Weihnachten gern aus dem Drucker. Internet-Rabattportale wie Groupon oder Dailydeal machen es möglich. Kostenbewusste Schenker unter Zeitdruck können notfalls zehn Minuten vor der Bescherung noch schnell Friseur- und Restaurantbesuche kaufen, Wellnesstage, Kochkurse, alles zum Schnäppchenpreis. Die bequeme Art "last minute" zu shoppen brummt, wie Groupon-Sprecher René Beutner erklärt. Der klassische Geschenkgutschein kriegt auch dieses Jahr wieder mächtig Konkurrenz.

Doch die schnelle Online-Alternative als Geschenk habe so ihre Tücken, mahnt Georg Dryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur Vorsicht: "Da werden jedes Jahr Millionenbeträge versenkt." Die Verbraucherschützer hätten alle Jahre wieder mit Beschwerden enttäuschter Konsumenten zu tun. Sein Tipp: Wer anderen wirklich eine Freude machen will, sollte sich nicht allein vom Preis blenden lassen, sondern die Rabatt-Offerte vor dem Kauf genau studieren.

Was macht den Reiz der Coupons aus?

Wie in einer Endlosschleife locken Groupon & Co. jeden Tag per E-Mail mit neuen Spar-Gutscheinen. 50 Prozent Nachlass aufs Menü beim Italiener, 70 Prozent beim Reisebuchen, 63 aufs Gesichtspeeling. Auch 2013 kauften Hunderttausende bei den Sparportalen. Vor Weihnachten laufen die Geschäfte besonders gut. Die angepriesenen Rabatte gibt es, wenn genügend Käufer zuschlagen. Für Schenker wichtig: Auf dem ausgedruckten Geschenkgutschein ist die Ermäßigung nicht zu sehen.

Wo sind die Fallstricke?

Wenn unter Zeitdruck gekauft wird, ist Vergleichen nur schwer möglich. Ein Blick ins normale Preisverzeichnis zeigt danach manchmal: Der Rabatt fällt gar nicht so hoch aus. Mal kostet das Vier-Gänge-Menü regulär nur 55 statt wie angepriesen 70 Euro, mal fällt die Behandlung kürzer aus als sonst. Viele Produkte seien ohne Gutschein zum gleichen Preis oder gar billiger zu kriegen, erläutert Dryba. Allerdings macht der Gutscheinkauf dann mehr Mühe, muss früher geplant werden und ist meist auch teurer. "Augen auf, nicht jede Offerte hält, was sie verspricht", warnt auch Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dass es günstig wird, sei kein Automatismus.

Was muss der Beschenkte beachten?

Der Beschenkte ist oft enttäuscht, weil er beim Einlösen seines Coupons zum Teil happige Einschränkungen hinnehmen muss. Rabatt-Gutscheine dürfen oft nur zu besonderen Zeiten, Wochentagen, nur in bestimmten Filialen oder nach Verfügbarkeit eingelöst werden. "Viele Leute haben oft gar keine Chance, ihr Geschenk einzulösen, das gilt vor allem für Reisen", sagt Dryba. Manchmal müssen auch Mindestbestellwerte erfüllt, teure Zuzahlungen geleistet oder Versandkosten draufgezahlt werden. Und manchmal auch alles gleichzeitig, wie Gollner warnt. Das kann bei einem ganz normalen Gutschein aus dem Geschäft nicht passieren.

Worüber ärgern sich viele Käufer?

Über die oft allzu knappe Einlösefrist. Viele Coupons sind nur drei bis sechs Monate lang gültig. "Das ist unangenehm, aber wegen des Sonderangebotscharakters zulässig", sagt Dryba. Je billiger der Gutschein und je stärker die Abweichung vom regulären Marktpreis, desto kürzer darf die Einlösefrist sein, wie das Landgericht Berlin entschied (Aktenzeichen: 15 O 663/10). Klassische Gutscheine schneiden da besser ab. Sie müssen mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind nicht erlaubt, wie das Oberlandesgericht München urteilte (Az. 29 U 3193/07). Ist auf einem regulären Gutschein nichts anderes vermerkt, ist er drei Jahre lang einlösbar, bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf.

Was ist mit Verjährung?

Auch da haben Empfänger von Rabatt-Coupons oft das Nachsehen. Wer die kurze Einlösefrist verpasst, müsse sein Geschenk meist in den Wind schreiben, warnt Dryba. "Das passiert massenhaft." Groupon-Sprecher Beutner betont dagegen, sein Portal setze in jedem Fall auf Kulanz, erstatte Geld zurück oder biete wenigstens eine Geschenkalternative an. "Wir finden eine Lösung für alle, die sich bei uns melden", verspricht er. Wer einen klassischen Gutschein bekommt, sollte dagegen wissen: Ist das Geschenk bereits abgelaufen, darf er vom Händler trotzdem Geld zurückverlangen. Laut Paragraf 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat er darauf Anspruch. Allerdings darf der Verkäufer seinen entgangenen Gewinn abziehen, etwa 15 bis 25 Prozent.

Wie steht es um Rückgabe?

Hier hat es der Schnäppchenjäger definitiv leichter als der Käufer eines normalen Geschenkgutscheins. Er kann sich auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von der Bestellung via Internet verlassen, sollte er es sich doch anders überlegen. Die Frist ist im Fernabsatzhandel so vorgeschrieben, der Rabatt-Coupon kann ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Ausnahmen: Online-Gutscheine für Reisen, Freizeitveranstaltungen oder Kinotickets lassen sich nicht widerrufen.

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