Normen:Trägt das?

Kunstfigur auf Balkon

Ein Balkon, den niemand betreten darf, ist mehr als ein Ärgernis.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Halten sich Architekten und Handwerker nicht an Normen, ist ein Bauwerk mangelhaft. Verbraucher sollten dann auf Nachbesserung bestehen, denn Fehler kommen teuer und bergen zudem mitunter hohe Risiken.

Von Jochen Bettzieche

Die Breite von Türen, Dichtungen, Dämmung, Mauersteine und Fensterglas - für fast alles am Bau existieren Vorgaben. So muss zum Beispiel ein Balkon gemäß DIN EN 1991-1-1 ein Gewicht von 400 Kilogramm pro Quadratmeter aushalten. Das alles regeln Normen des Deutschen Instituts für Normung, kurz DIN. Allein für den Bausektor hat es etwa 3750 Vorgaben erarbeitet. Einige sind verpflichtend. Weichen die jeweiligen Stellen im Bauwerk davon ab, liegt ein Mangel vor.

Grundsätzlich sind Baunormen Regeln, die klarstellen, wie ein Projekt errichtet werden muss, damit es funktioniert und sicher ist, erläutert Klaus Edelhäuser, Mitglied im Vorstand bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München: "Wenn es eingeführte technische Baubestimmungen sind, muss man sich daran halten." Andere Vorgaben sind kein Muss. Beispielsweise darf die Breite einer Tür durchaus größer oder kleiner ausfallen. Oft wird sie in so einem Fall aber teurer, da Normgrößen Vorlagen für Standardprodukte sind. Zudem sollten sich Planer und Handwerker gut überlegen, ob sie tatsächlich von dem Regelwerk abweichen. "Werden die einschlägigen Normen nicht eingehalten, muss der Verkäufer beziehungsweise Hersteller allerdings auf andere Art nachweisen, dass das Produkt die verkehrsüblichen Anforderungen erfüllt", warnt das DIN.

Eine Tür darf schon mal breiter oder schmäler sein. Dann wird sie aber oft teurer

Möglich ist, Abweichungen von Normen, die nicht in der jeweiligen Landesbauordnung festgehalten sind, im Vertrag mit Architekt und Handwerker zuzulassen. Dann haben Bauherren keine Chance auf Nachbesserung, sagt Marc Ellinger, Leiter des Regionalbüros Freiburg-Südbaden beim Verband Privater Bauherren in Freiburg: "Sonst können sie sich jedoch darauf verlassen, dass die Normen eingehalten sind, sonst ist das Werk mangelhaft."

Bauherren sollten dann auf Nachbesserung bestehen. Denn ihnen entstehen deutliche Nachteile. Hält beispielsweise der Balkon nicht die vorgeschriebenen 400 Kilogramm pro Quadratmeter, dürfen sie ihn nicht voll belasten. Im Zweifelsfall müssen sie ihn sogar sperren, warnt Ellinger: "Hausbesitzer sollten ihren Anwalt fragen, ob eine Verkehrssicherungspflicht besteht."

Den sollten die Auftraggeber in so einem Fall ohnehin einschalten. Wie lange sie die Ausbesserung des Fehlers einklagen können, hängt vom Vertrag ab. Wurde dieser auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geschlossen, beträgt die Frist vier, auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Bemerke man den Fehler erst später, müsse im Zweifelsfall geklärt werden, ab wann die Frist zu laufen beginne.

"Einer externen und unabhängigen Bauüberwachung wäre der Fehler aufgefallen."

Unter Umständen greift auch noch das Strafgesetzbuch. "Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in Paragraf 319.

Architekt und Handwerker haften beide gesamtschuldnerisch. Ellinger empfiehlt, den Architekten zu belangen: "Der ist meistens haftpflichtversichert. Wie er sich mit dem Handwerker einigt, ist nicht das Problem des Bauherrn." Bei einem Generalunternehmer hingegen haftet dieser alleine. Vorausgesetzt, er existiert noch. Edelhäuser kennt den Fall einer Tiefgarage. Dort hatte ein Bauunternehmer Material verwendet, das nicht der Norm entspricht. Wasser drang ein. Eigentlich ein klarer Fall, aber sowohl Generalunternehmer als auch der Handwerksbetrieb gingen pleite, bevor der Schaden bekannt wurde. "Einer externen und unabhängigen Bauüberwachung wäre der Fehler aufgefallen", sagt der Ingenieur. Die kostet zwar Geld, vermeidet aber unter Umständen teure Schadensfälle.

In der aktuellen Studie "Normung - ein Faktor zur Eindämmung von Fehlerkosten" beziffert das DIN die Kosten für Fehler am Bau für das Jahr 2018 auf 44 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspräche elf Prozent der Baukosten. Die befragten Sachverständigen gehen davon aus, dass Kosten auf fünf Prozent beziehungsweise 20 Milliarden Euro zurückgehen könnten, wenn die Baubranche konsequent alle Normen einhielte.

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die nicht der Norm entsprechen. Die Fehler sind dann mit geringem Aufwand schnell behoben. Andere sind ärgerlich. Beispielsweise, wenn der Elektriker die Wand aufschlagen muss, um Kabel auszuwechseln. Dann staubt es in den Wohnräumen. Oder die Aufstauhöhe des Regenwassers auf dem Flachdach wurde falsch berechnet. Dann müssen im Nachhinein der Wasserablauf oder der Notüberlauf geändert werden. "Manche Fehler kann man aber nicht wirklich reparieren, sondern nur kompensieren", sagt Edelhäuser. So kann ein Bauunternehmen nicht die vermeintlich wasserundurchlässige Betonwand des Kellers tauschen, wenn sie falsch aufgebaut ist und Wasser eindringt. Dann muss beispielsweise rund ums Haus der Boden aufgegraben werden, um die Wand zusätzlich abzudichten.

Am Ende bleibt auch noch die große Lösung. So ist ein nicht der Norm entsprechender Balkon, den niemand betreten darf, mehr als ein kleines Ärgernis. Ellinger nennt eine extreme Maßnahme: "Im Zweifel kann ich den auch abreißen und neu bauen lassen - auf Kosten des Architekten oder des Handwerksbetriebs."

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