Nordrhein-Westfalen:Zuschüsse für private Ladesäulen

Das Bundesland ist mit dem Sofortprogramm Vorreiter in Deutschland.

Von Marianne Körber

Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Elektromobilität. Seit Oktober fördert die Landesregierung Privatleute, die auf ihrem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren wollen. Die Förderung ist Teil des "Sofortprogramms Elektromobilität", das für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und für Privatpersonen aufgelegt wurde. Unterstützt werden Ladepunkte für Stellplatz, Garage oder Betriebshof mit 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 1000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt es ebenfalls 50 Prozent bis maximal 5000 Euro. Voraussetzung für die Unterstützung ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.

Im Haushalt 2018 werden 20 Millionen Euro für das Sofortprogramm Elektromobilität ausgewiesen, ein Teil der Summe ist bereits realisiert, berichtet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Anfang Januar/Februar 2018 kommen zwei weitere Elemente dazu: die Förderung der Umstellung kommunaler Flotten auf dem kommunalen Betriebshof und die Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für große Unternehmen und Kommunen.

Das Land zählt die Vorteile eigener Ladepunkte auf: Die Ladezeit verkürzt sich auf nur noch ein bis zwei Stunden, Fahrten zu einer öffentlichen Ladesäule und Wartezeiten entfallen, das Aufladen geht künftig zu jeder Zeit "ganz nebenbei". Mit Blick auf Betriebe wird auch auf die positive Auswirkung auf's Image hingewiesen.

Für Privatleute gibt es auch eine Förderung der Stadt München. Diese hat das im April 2016 aufgelegte Förderprogramm Elektromobilität in München bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Förderfähig sind hier Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Anträge können neben Privatpersonen auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Die Ladeinfrastruktur wird dabei mit 20 Prozent der Kosten für Montage und Installation gefördert.

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