Neues Gesetz:So beschneidet die Regierung die Rechte der Mieter

Jahresrückblick lno 2012 - März

Wohnhäuser in der Hafencity in Hamburg

(Foto: dpa)

Langjährige Bewohner werden aus begehrten Innenstadtlagen verdrängt, bei Neuverträgen müssen Mieter teilweise abenteuerliche Summen zahlen. Eigentlich wäre es höchste Zeit für ein Mietrecht, das die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums mit Leben erfüllt. Mit den jetzt beschlossenen Regeln hat die Bundesregierung genau das versäumt.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Mietpreise sind heute das, was früher die Brotpreise waren. Der Brotpreis hat jahrhundertelang das Leben der Menschen bestimmt. Eine Maurerfamilie in Berlin musste vor zweihundert Jahren über 72 Prozent des Familieneinkommens für Ernährung ausgeben, davon die Hälfte für Brot. Noch vor fünfzig, sechzig Jahren gab ein deutscher Haushalt etwa die Hälfte seines Budgets für Lebensmittel aus; heute sind es zwölf Prozent.

Nahrungsmittel sind unglaublich billig geworden. Die Wohnungsmiete dagegen ist teuer geworden. Für Miete gibt ein Durchschnitts-Haushalt in Deutschland etwa doppelt so viel Geld aus wie für Ernährung. Weil gut 53 Prozent der Menschen hierzulande zur Miete wohnen, ergibt sich daraus die große Bedeutung des Mietrechts.

Im Mietrecht muss der Gesetzgeber die im Grundgesetz vorgeschriebene Sozialbindung des Eigentums präzisieren. Das Mietrechtsänderungsgesetz, das der Bundestag soeben verabschiedet, genügt dieser Aufgabe nicht. Als sozial kann man es nicht bezeichnen.

In einer Zeit, in der die Mieter aus begehrten Innenstadtlagen verdrängt werden, kappt das Gesetz nur das Ausmaß des Unsozialen. Gewiss: Es verhindert brutale Preissteigerungen für bestehende Mietverträge; es tut aber nichts, um abenteuerliche Mieten bei neuen Verträgen zu verhindern. Eine Obergrenze von etwa fünfzehn Prozent über der ortsüblichen Miete wäre notwendig; und in die Berechnung der Ortsüblichkeit, also in den Mietspiegel, sollten endlich auch die Altmieten eingehen, also nicht mehr nur die Mieten, die sich in jüngerer Zeit verändert haben. Das neue Mietrecht gibt, um beim Vergleich der Brot- und Mietpreise zu bleiben, den Mietern Steine statt Brot. Das Beste, was man über das neue Mietrecht sagen kann, ist also dies: Es ist unzureichend.

Frevlerischer Eingriff

Mit Blick auf zwei wichtige Punkte dieses Mietrechts muss man aber schärfer werden. Es beschneidet Mieterrechte - erstens dort, wo es Mietminderung ausschließt. Zweitens dort, wo es erlaubt, dass ein Mieter per einstweiliger Verfügung aus der Wohnung geworfen werden kann.

Zu eins: Bei einer "energetischen Modernisierung" soll der Mieter trotz Staub, Dreck, Lärm und verhängten Fenstern drei Monate lang die Miete nicht mindern dürfen. So will der Gesetzgeber die Vermieter zur Sanierung verlocken. Ob dies funktioniert, ist zweifelhaft; vor allem aber ist der Ausschluss der Minderung ein fast frevlerischer Eingriff ins System des Mietrechts, weil er das Grundprinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung verletzt.

Zu zwei: Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, dass Räumung künftig nicht nur durch Urteil, sondern auch durch einstweilige Verfügung angeordnet werden kann. Darf ein Mensch "einstweilig" obdachlos gemacht werden? Ein kluger Richter wird das nicht tun. Es ist aber fatal, wenn ein Gesetz der Verantwortungslosigkeit Vorschub leistet. Gewiss: Die Paragrafen sind kompliziert. Sie werden kaum zur Anwendung kommen; sie sind aber ein schlechtes Symbol: Ein Mietrecht mit Schreckparagrafen ist ein schreckliches Mietrecht.

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