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Neues Anti-Abzocke-Gesetz:Gegen den Abmahnwahn

Und schließlich soll das Gesetz auch gegen überzogene Abmahnungen helfen. Für einige Anwälte ist es nämlich zu einem lukrativen Geschäft geworden, massenhaft Internetnutzer abzumahnen, die beispielsweise auf Tauschbörsen unerlaubt Musikstücke oder Videos ins Netz stellen oder runterladen. Derartige Urheberrechtsverletzungen lassen sich längst ohne jeden Aufwand mit moderner Software ermitteln. Dennoch verlangen die Anwälte zum Teil sehr hohe Gebühren, die sie dem Abgemahnten in Rechnung stellen.

Künftig dürfen sie von privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro verlangen. "Das ist auf jeden Fall mal ein Fortschritt", sagt Ehrig. Allerdings erlaubt das Gesetz Ausnahmen: Wenn die geringe Gebühr nach den "besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist", dürfen die Anwälte auch mehr verlangen.

Nicht mehr nur ein Gericht

"Das schafft völlig unnötig neue Rechtsunsicherheit", sagt Ehrig. "Ich fürchte, einige Anwälte werden versuchen, dieses Hintertürchen zu nutzen." Gut sei dagegen, dass die Anwälte künftig nicht mehr frei entscheiden dürfen, vor welchem Gericht sie ihre Klage einreichen. "Sie haben natürlich immer Gerichte gewählt, die ihnen wohlgesinnt sind", sagt Ehrig. Künftig müsse die Klage am Wohnort des Verbrauchers eingereicht werden, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. "Das wird endlich dazu führen, dass es nicht immer das gleiche Gericht ist, das solche Fälle aburteilt."

Alles in allem begrüßt Ehrig, dass das Gesetz nun verabschiedet wird. "Auch wenn wir uns an der ein oder anderen Stelle weitergehende Vorschriften gewünscht hätten." Beispielsweise hätte sie es besser gefunden, wenn nicht nur Gewinnspielverträge, sondern alle Verträge, die auf einem unerlaubten Telefonanruf beruhen, erst dann wirksam wären, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Insgesamt aber sei das Gesetz "immerhin mal ein Anfang", sagt sie. "Wir werden nun sehen müssen, ob sich die neuen Vorschriften bewähren. Wenn nicht, werden wir natürlich Nachbesserung verlangen."

© SZ vom 20.09.2013
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