Neue Gesetze zum Energiesparen:Pflicht-Programm

Zum 1. Januar 2009 treten neue Gesetze und Verordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung in Kraft.

Wer also im neuen Jahr einen Bauantrag oder eine Bauanzeige einreicht, muss nachweisen, dass das Haus einen Teil seines Energieverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) durch Sonne, Biomasse oder Umweltwärme deckt.

Neue Gesetze zum Energiesparen: Solche Szenarios sollten nach dem Wunsch der Regierung (und sicher auch der meisten Mieter) bald der Vergangenheit angehören. Neue Gesetze und Verordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung sollen unter anderem Frieren zuhause verhindern.

Solche Szenarios sollten nach dem Wunsch der Regierung (und sicher auch der meisten Mieter) bald der Vergangenheit angehören. Neue Gesetze und Verordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung sollen unter anderem Frieren zuhause verhindern.

(Foto: Foto: ddp)

Parallel dazu regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV), wie viel Energie ein Haus verbrauchen darf und welche Mindeststandards der Wärmeschutz erfüllen muss, sowie, welche Nachrüstpflichten für Umbauten oder den Austausch von Bauteilen und Heizungstechnik gelten.

Das EEWärmeG sieht mehrere Möglichkeiten vor, um den Anteil der erneuerbaren Energien zu decken. So müssen Solaranlagen laut Öko-Test mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern reicht eine Kollektorfläche von vier Prozent der Nutzfläche aus. Das entspricht bei einem Einfamilienhaus etwa einer Kollektorfläche von sechs Quadratmetern.

Bei der Nutzung von Biomasse kommt für Privathäuser ein Pelletkessel infrage, der mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs liefern und einen Wirkungsgrad von 86 Prozent ausweisen muss. Bei Biogas beträgt der Anteil lediglich 30 Prozent, allerdings muss die Wärme durch eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. Eine Wärmepumpe, die Wärme aus der Umwelt erzeugt, hat mindestens 50 Prozent der benötigten Wärme zu liefern.

Alternativ kann statt auf technische Anlagen auch auf bessere Wärmedämmung gesetzt werden. Wird ein Haus um 15 Prozent besser gedämmt, als es die EnEV vorschreibt, gilt das EEWärmeG als erfüllt.

Pflicht-Programm

Auch, wenn das Haus zu mindestens 50 Prozent aus einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage durch Ab-(Wärme) versorgt wird oder über Nah- oder Fernwärme, die zu einem "wesentlichen Teil" aus erneuerbaren Energien stammt, wird den Vorgaben entsprochen.

Mit der EnEV sollen von 2009 an die Anforderungen an den Wärmeschutz deutlich verschärft werden. So sind frei stehende Häuser künftig besser zu dämmen als Doppelhäuser oder Reihenendhäuser, bei Neubauten muss das Wärmedämmverbundsystem von bisher zwölf Zentimetern Dicke auf dann 16 Zentimeter erhöht werden.

Aus Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen werden elektrische Nachtspeicheröfen nach und nach abgeschafft.

Mussten bei Altbauten bisher nur nicht begehbare oberste Geschossdecken gedämmt werden, so haben vom 1. Januar 2012 an auch begehbare Decken zum unbeheizten Dachgeschoss mit Dämmstoff belegt zu werden.

Jedoch gibt es laut Öko-Test bei unzumutbarem Aufwand Ausnahmegenehmigungen.

Für die Kontrolle von Heizung und Nachrüstpflichten bei Altbauten sind nun die Bezirksschornsteinfeger zuständig. Werden bei Altbauten die Haustechnik oder Teile der Außenhülle ausgetauscht oder neu eingebaut, ist eine formlose Bestätigung der Einhaltung der EnEV durch den ausführenden Handwerker erforderlich.

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