Süddeutsche Zeitung

Neue Gebühr:Postbank droht Kunden mit Rauswurf

  • Wer bei der Postbank eine Überweisungen per Papier vornimmt, muss von April an in den meisten Fällen eine Gebühr von 99 Cent zahlen.
  • Viele Kunden wehren sich und widersprechen der neuen Regelung.
  • In einem Brief droht die Postbank ihren Kunden nun mit Konto-Kündigungen.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Die neue Gebühr wird ab 1. April fällig, doch sie ist kein Scherz: Die Postbank verlangt von den meisten ihrer fünf Millionen Girokonto-Kunden künftig 99 Cent, wenn sie eine Überweisung per Papierbeleg einreichen. Die Briefe, die darüber informierten, verschickte die Bank vor einigen Wochen. Viele Kunden empörten sich darüber und widersprachen der neuen Gebühr.

Die Reaktion folgte prompt: In einem weiteren Brief bittet die Postbank die Kunden, "Ihren Widerspruch noch einmal zu überdenken". Ansonsten werde man das Girokonto mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Beigefügt ist ein Formular zur Rücknahme des Widerspruchs. Dafür haben die Kunden vier Wochen Zeit.

Mancher ist erschrocken über dieses rabiate Vorgehen. "Ich lebe auf dem Land, andere Bankfilialen sind weit", sagt ein Leser der Süddeutschen Zeitung, der den Widerspruch zurückgenommen hat. Außerdem bedeutet ein neues Girokonto einen hohen Aufwand. Man muss sich nicht nur eine neue Bank suchen, sondern auch alle Daueraufträge ändern und bekommt eine neue EC-Karte. Davor schrecken viele zurück.

"Die Postbank ist fest entschlossen, ihr neues Kontomodell durchzusetzen, deshalb will sie es für alle Kunden gültig haben", erklärt Jörg Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden das Vorgehen. Viele Kunden hätten sich bei seiner Organisation gemeldet, "sie regen sich furchtbar auf". Doch wer eine Kündigung vermeiden wolle, müsse den Widerspruch wohl oder übel zurücknehmen.

Der Kunde ist nicht machtlos

Ganz machtlos ist der Kunde aber nicht gegen das Vorgehen der Postbank. "Wir prüfen gerade, wie wir die Preisregelung juristisch angreifen können", sagt Verbraucherschützer Schädtler. Wichtig ist dabei ein anderes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen eine Volksbank, dessen schriftliche Begründung erst vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde (Az.: XI ZR 174/13). Dabei wurde entschieden, dass Gebühren unzulässig sind, wenn sie "pro Buchungsposten" gezahlt werden müssen.

Das Urteil ist zwar nicht eins zu eins auf die Gebühr der Postbank übertragbar, doch ein wichtiger Aspekt ist ähnlich. Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei der Gebühr um eine sogenannte Preisnebenabrede oder um eine Preishauptabrede handelt. Der Unterschied ist juristisch bedeutend. Bei einer Nebenabrede muss die Bank nämlich genau nachweisen, welche Mehrkosten sie bei der Dienstleistung hat, für die sie eine Gebühr verlangt - im Falle der Postbank also die Überweisung per Papierbeleg. "Das dürfte schwierig werden", sagt Schädtler, für den feststeht, dass es sich um eine Nebenabrede handelt. Hauptabreden seien ausschließlich die zentralen Bestandteile einer Leistung wie die monatliche Kontoführungsgebühr.

Der Verbraucherschützer empfiehlt deshalb, die Gebühr künftig zwar zu zahlen, der Postbank aber mitzuteilen, dies nur unter Vorbehalt zu tun. Dann ist es einfacher, die bezahlten Gebühren zurückzufordern, sollte eine Klage von Verbraucherverbänden später erfolgreich sein. Das können Betroffene etwa mit dieser Formulierung tun: "Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbeteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern." Kunden, die widersprochen haben, können den Widerspruch zurücknehmen, gleichzeitig aber ebenfalls schreiben, dass sie sich vorbehalten, die Gebühren zurückzufordern.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden durchforstet das BGH-Urteil gegen die Volksbank gerade darauf hin, wie sie damit im Fall der Postbank juristisch einhaken kann. Schädtler rechnet damit, dass sein Verband auf jeden Fall eine Klage einreichen wird.

Gerade ältere Kunden, die kein Online- oder Telefonbanking machen wollen, haben Probleme mit der neuen Gebühr. "Ich bin ja gerade deshalb Kunde einer Filialbank geworden, weil ich nicht alles per Telefon oder Internet erledigen will", sagt der Rentner Otto Richter aus München. Wenn man ihn jetzt zwinge, Überweisungen online in Auftrag zu geben, könne er auch gleich zu einer Direktbank gehen. Ältere Kunden können die Postbank aber bitten, Überweisungen per Papierbeleg weiter kostenlos zu bekommen. Auf Kulanzbasis erklärt sich die Bank nach Erfahrungen von Verbraucherschützern meist dazu bereit.

In der ersten Fassung stand, die Postbank informiere nur mündlich über die Kulanzregelung. Sie teilt dazu mit, dass dies immer schriftlich geschehe.

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SZ vom 17.03.2015/ratz
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