Nebenkosten:Sofortige Rückzahlung

Hat ein Mieter Anspruch auf Rückerstattung von Nebenkosten, muss der Vermieter den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn der Mieter an den Vermieter eine Nachzahlung leisten muss.

"Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.

Ist der Mieter zum Zeitpunkt der Abrechnung schon aus der Wohnung ausgezogen, hat er für das Zurückfordern von zu viel gezahltem Geld viel Zeit: Erst nach drei Jahren seien Ansprüche gegen den Vermieter verjährt. Notfalls könne der Mieter vor Gericht ziehen.

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