Nach Prokon-Insolvenz:Straffere Regeln für die Geldanlage

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Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. (Foto: dpa-tmn)

Nach der Pleite des Windkraftfinanzierers Prokon bangen viele Kleinanleger um ihr Geld. Nun will die Bundesregierung Verbraucher besser vor riskanten Investments schützen.

Kleinanleger sollen künftig besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Dazu planen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) schärfere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt. Dieser ist bislang weitgehend unreguliert.

Der am Donnerstag in Berlin vorgestellte Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz sieht mehr Transparenz für Anleger vor sowie Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter sowie Warnhinweise. Die Finanzaufsicht Bafin erhält überdies weitere Befugnisse. Insgesamt sollen "Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten" beseitigt werden. "Dadurch soll es Privatanlegern einerseits ermöglicht werden, die Erfolgsaussichten einer Anlage besser einzuschätzen zu können", heißt es in dem Aktionsplan beider Ministerien. "Andererseits soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers gewahrt werden."

Künftig müssen etwa mehr und aktuelle Risiken von Finanzprodukten offengelegt werden. Anleger sollen einen besseren Zugang zu Informationen bekommen. Geplant sind auch öffentliche Warnhinweise durch die Bafin. Dies soll den Behörden ermöglichen, auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen veröffentlichen zu können.

Bei erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz kann die Finanzaufsicht Bafin für Produkte oder Produktgruppen Vertriebsverbote und Vertriebsbeschränkungen verhängen. Vor allem aggressive Formen der Vermarktung sollen eingeschränkt werden: "Es soll vermieden werden, dass Finanzprodukte systematisch an Anleger vertrieben werden, für die sie sich objektiv nicht eignen."

Schäuble geht davon aus, dass das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause beschließt und dann das Gesetzgebungsverfahren beginnt. Schäuble betonte: "Der mündige Bürger bleibt ein mündiger Bürger". Anleger müssten wissen, dass hohe Renditen mit hohem Risiko zu tun hätten. Verbrauchern könnten nicht alle Risiken abgenommen werden.

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75 000 Anleger bangen um ihr Geld: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Windpark-Betreiber Prokon stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro im Risiko. Ab sofort können die Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen.

Von Markus Balser

Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten rund 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro nach breiter Werbung in hoch riskante Genussrechte investiert.

Nach Angaben von Verbraucherschutzminister Maas wird ein Fall wie Prokon mit diesen Maßnahmen in der Form nicht mehr passieren. Die Rechte von Verbrauchern würden damit "ganz erheblich gestärkt". Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit eingeführt, ergänzt durch eine ausreichende Kündigungsfrist: "Die Bewerbung der Finanzprodukte mit der Aussicht auf kurzfristige Rückzahlung der Einlage im Bedarfsfall ist damit nicht länger möglich."

Anbieter müssen künftig auch die Fälligkeit noch laufender Geldanlagen angeben. Auf diese Weise sollen Anleger erfahren, in welchem Umfang ein Produkt dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen. "Damit soll der Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität und unzulässigen "Schneeballsystemen" entgegengewirkt werden", heißt es.

Sollten sich Geschäfte verschlechtern und gar eine Insolvenz drohen, müssen Unternehmen diese Informationen im Prospekt nachtragen. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, will die Regierung Anbieter zwingen, bei sich abzeichnenden Problemen mit der Zinszahlung oder Rückzahlung "ad-hoc-Mitteilungen" zu verbreiten. Offengelegt werden müssen auch Angaben zu personellen Verflechtungen. Die Gültigkeit von Wertpapierprospekten soll verkürzt und Anbieter vor dem Einwerben von weiterem Kapital zu aktuelleren Informationen verpflichtet werden. "An die Stelle der bislang zeitlich unbegrenzten Gültigkeit von Verkaufsprospekten zu Vermögensanlagen tritt künftig eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten", heißt es.

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