Modernisierung:Mieter müssen nicht alles bezahlen

Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter nur tatsächlich notwendige Kosten in die Berechnung einer höheren Miete einbeziehen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Die Demontage einer Arbeitsplatte beim Einbau von Wasserzählern in der Küche des Mieters beurteilte der BGH als nicht notwendig, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin erläutert (Az: VIII ZR 41/08 und Az.: VIII ZR 84/04).

Von den tatsächlich angefallenen Modernisierungskosten durfte der Vermieter also nur diejenigen Kosten zur Berechnung einer Mieterhöhung ansetzen, die für die Modernisierung notwendig waren.

Das Doppelverfahren, in dem laut BGH zwei ähnlich gelagerte Fälle verhandelt wurden, erhielt zwei Aktenzeichen, aber nur eine Urteilsausführung.

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