Mietminderung:Zugige Fenster sind kein Mangel

Wer in einen Altbau zieht, muss damit leben, dass die Ausstattung nicht die modernste ist.

Bei einem Altbau dürfen Mieter nicht immer die modernste Ausstattung erwarten. Zugige Fenster sind zum Beispiel nicht automatisch ein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 S 157/05).

Im verhandelten Fall war in einer Altbauwohnung auch bei geschlossenen Fenstern ständig ein leichter Windhauch zu spüren gewesen. Die Mieter hatten den Eigentümer deshalb aufgefordert, die Mindestvoraussetzung modernen Wohnens zu erfüllen und die Fenster abzudichten. So lange dies nicht der Fall sei, würden sie ihre monatlichen Zahlungen kürzen. Der Vermieter weigerte sich jedoch. Die Mieter hätten schließlich bei Vertragsabschluss gewusst, worauf sie sich einlassen, argumentierte er.

Die Richter schlossen sich der Ansicht des Eigentümers an. Die Wohnung sei zwar zugig, aber nicht mit einem Mangel behaftet. Denn es könne immer nur ein Standard erwartet werden, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Dabei müsse auch das Alter des Objekts berücksichtigt werden.

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