Mietminderung:Wohnen für lau

Müssen zum Entfeuchten von Wasserschäden wochenlang Trocknungsgeräte in der Wohnung aufgestellt werden, ist die Wohnungsnutzung für den Mieter unzumutbar.

Die Miete darf in einem solchen Fall unter Umständen um 100 Prozent gemindert werden.

So entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 109 C 256/07). In dem Fall waren aufgrund von jahrelangen Undichtigkeiten im Bereich der Wasseruhren große Wasser-, Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in der Mieterwohnung aufgetreten.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten mussten für annähernd drei Wochen unter anderem zwei Trocknungsgeräte in der Wohnung aufgestellt werden, die täglich von 6 bis 22 Uhr liefen. Der Geräuschpegel belief sich auf 50 Dezibel.

Unter diesen Voraussetzungen sei ein Leben in der Wohnung für den Mieter schon aufgrund des Lärmpegels unzumutbar, urteilten die Richter - zumal der Mieter sich ganztägig in der Wohnung aufhielt und tagsüber ausschlafen musste, weil er nachts Taxi fuhr.

In dem Fall wurde außerdem entschieden, dass der Vermieter die durch den Betrieb der Geräte entstandenen Stromkosten zahlen muss.

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