Mietkaution:Zahlen nicht um jeden Preis

Mieter dürfen im Fall der Insolvenz ihres Vermieters die Zahlungen aussetzen, bis die Kaution konkurssicher angelegt ist. Das geht aus einem neuen Urteil hervor.

Mieter dürfen im Fall der Insolvenz ihres Vermieters die Zahlungen aussetzen, bis die Kaution konkurssicher angelegt ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (Az.: VIII ZR 336/08).

In dem Fall hatte der Vermieter 480 Euro vom Mieter erhalten, die Kaution aber nicht auf einem Sonderkonto getrennt von seinem Vermögen angelegt - wie es das Gesetz vorschreibt.

Als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wollte der Zwangsverwalter die Kaution nicht nachträglich auf einem Sonderkonto festlegen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Der Zwangsverwalter trete aber an die Stelle des Vermieters und müsse dessen Pflichten nachkommen.

Daher war es nach Auffassung des Gerichts rechtens, dass der Mieter seine Mietzahlungen aussetzte. Er dürfe so lange nicht zahlen, bis der Vermieter die gesonderte, konkurssichere Anlage der Kaution nachweist.

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