Mietfrei wohnen im Alter:Der "Wohn-Riester" kommt

Mehr Geld für Bauherren und Hauskäufer: Wie der Staat selbstgenutzten Wohnraum künftig fördert, und was Immobilieneigentümer wissen müssen.

Corinna Nohn

Bauherren und Hauskäufer erhalten bald mehr Unterstützung vom Staat. Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem selbstgenutztes Wohneigentum als wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge in die Riester-Rente mit einbezogen wird. Diese Förderung hatte die große Koalition als Ausgleich für die Eigenheimzulage versprochen, die zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wohn-Riester:

Mietfrei wohnen im Alter: Eigenheimrentengesetz: Basis für die Zertifizierung der Finanzprodukte zur Förderung des "mietfreien" Wohnens im Alter.

Eigenheimrentengesetz: Basis für die Zertifizierung der Finanzprodukte zur Förderung des "mietfreien" Wohnens im Alter.

(Foto: Foto: ddp)

Wie funktioniert der Wohn-Riester?

Das mietfreie Wohnen im Alter soll besser gefördert werden. Deshalb sind Sparleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie oder Zins- und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen künftig bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich von der Steuer freigestellt - wie schon jetzt die Beiträge zu Riester-zertifizierten Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen. Außerdem dürfen Hauskäufer dann für ihre Spar- oder Tilgungsbeiträge die Riester-Zulage kassieren. Die Grundzulage pro Jahr beträgt bis zu 154 Euro, pro Kind gibt es weitere 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Diese Zuschüsse, die extra beantragt werden müssen, dürfen ebenfalls in Bausparverträge fließen oder für die Abzahlung einer Hypothek verwendet werden. In diesem Fall gelten sie als Sondertilgung.

Gibt es bereits spezielle Wohn-Riester-Verträge?

Zuerst muss der Bundestag das "Eigenheimrentengesetz'' beschließen. Erst dann können entsprechende Finanzprodukte zertifiziert werden. Die Regelung soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten, damit die Sparer bei entsprechend hohen Einzahlungen noch die volle Förderung für das laufende Jahr kassieren können. Wenn das Gesetz endgültig steht, werden Banken, Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften sicherlich eine Vielzahl von Wohn-Riester-Produkten entwickeln. Wer jetzt schon einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich garantieren lassen, dass dieser bei Bedarf in einen Wohn-Riester-Vertrag umgewandelt werden kann. Verbraucherschützer warnen zudem davor, dass die Finanzinstitute Mogelpackungen anbieten könnten, und raten, sich mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen.

Wie können Sparer profitieren, deren Verträge bereits seit Jahren laufen?

Verbraucher dürfen aus bestehenden Riester-Verträgen künftig einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen oder bei Rentenbeginn zu entschulden. So kann der Verbraucher den Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung aufstocken und erhält günstigere Konditionen bei der Kreditaufnahme oder einer Umschuldung. Riester-Sparer dürfen mit dem Geld auch Genossenschaftsanteile kaufen. Bislang durften Bauherren maximal 10.000 Euro entnehmen, und das unter erschwerten Bedingungen. Anders als bislang müssen die Immobilieneigner das entnommene Geld auch nicht wieder in den Vertrag zurückzahlen, bevor sie in Rente gehen.

Der "Wohn-Riester" kommt

Was passiert mit den alten Verträgen, wenn man Geld entnommen und davon ein Haus gekauft hat?

Die Verträge laufen weiter und können auch weiter bespart werden. Vermutlich werden die geförderten Riester-Sparer die jährliche staatliche Zulage aber nicht mehr in den Sparplan stecken, sondern lieber als Sondertilgung für ihr Hypothekendarlehen verwenden. Wer etwa aus einem Banksparvertrag Geld entnimmt und dann nicht weiter spart, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er im Alter keine oder lediglich sehr geringe Rentenzahlungen erhält.

Wie sollen Wohn-Riester-Produkte besteuert werden?

Auch hier gilt der Riester-Grundsatz: steuerfrei ansparen und Zulagen vom Staat kassieren, dafür im Rentenalter Steuern zahlen. Naturgemäß erhalten Haus- oder Wohnungseigentümer keine monatliche Rente, die sie versteuern können. Deshalb werden die Zulagen und die geförderten Tilgungsraten, die in die Immobilie investiert worden sind, fiktiv auf ein sogenanntes "Wohnförderkonto'' gebucht. Für diesen Betrag fallen bis zum vereinbarten Rentenbeginn jährlich zwei Prozent Zinsen an. Die insgesamt angelaufene Summe muss der Geförderte dann mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das hat den Vorteil, dass der Steuersatz im Alter geringer ist als im Berufsleben. Außerdem hat man die Wahl, die komplette Schuld bei Rentenbeginn mit einem Abschlag von 30 Prozent zu tilgen oder die Steuerlast über bis zu 23 Jahre abzuzahlen.

Werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert?

Da nur selbstgenutztes Wohneigentum gefördert werden soll, gibt es lediglich für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder Genossenschaftsanteile Zulagen vom Staat.

Was ist, wenn jemand sein Riester-gefördertes Haus verkauft?

Wer seine Immobilie verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren ein neues Objekt erwirbt und bezieht, muss die Fördergelder zurückzahlen. Unschädlich können Häuser verkauft werden, wenn aus einem Riester-Vertrag Kapital entnommen wurde und das Geld vor Rentenbeginn wieder zurückfließt. In diesem Fall läuft der Vertrag ganz normal weiter, und im Alter fließen Auszahlungen. Alternativ können Sparer ihr "Wohnförderkonto'' wieder auffüllen.

Können Bausparer weiterhin die Wohnungsbauprämie beantragen?

Die Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 Euro im Jahr pro Person soll erhalten bleiben. Allerdings dürfen die Geförderten das Geld nur noch für "wohnungswirtschaftliche Maßnahmen'' verwenden. Bislang durften die Sparer die Prämie nach einer Sperrfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke verwenden.

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