Mieterhöhung:Gründe und Fristen

Will der Vermieter mehr Geld, braucht er gute Gründe. Er muss auch Form und Frist wahren, sonst bleibt die Mieterhöhung wirkungslos.

Berechtigte Gründe

- Modernisierung:

Der Vermieter modernisiert die Wohnung. Deshalb kann er elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Aber Vorsicht: Einige Arbeiten gelten nur als Instandsetzung.

- Die Miete ist zu billig: Die Miete liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die neue, höhere Miete entspricht der Vergleichsmiete. Als Vergleichsmiete hat der Vermieter vier Maßstäbe zur Auswahl:

1. Mietspiegel, 2. Mietdatenbank, 3. Sachverständigen-Gutachten oder 4. Drei Vergleichswohnungen.

Unberechtigte Gründe

- allgemeine Kostensteigerung oder - hohe Handwerkerrechnungen.

Fristen für Mieter und Vermieter

Eine Mieterhöhung kann der Vermieter nicht von einem Tag auf den anderen einfordern. Es gelten unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob der Vermieter unter Hinweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete mehr Geld fordert oder ob er die Miete erhöhen will, weil Haus oder Wohnung modernisiert wurden.

- Frist für Anhebung auf vergleichbares Niveau: Demnach haben Betroffene, die eine Mieterhöhung mit Hinweis auf die Vergleichsmiete erhalten, zwei bis drei Monate Zeit, zu prüfen, ob die Erhöhung formal und inhaltlich in Ordnung ist oder nicht: den Rest des laufenden Monats, in dem der Mieter die Mieterhöhung erhalten hat und die beiden darauf folgenden Monate.

Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, muss er vom ersten Tag des Monats an zahlen, der auf das Ende der Überlegungsfrist folgt. Stimmt der Mieter dagegen nicht zu, muss der Vermieter vor Gericht klagen, wenn er seine Erhöhung durchsetzen will.

Spätestens drei Monate nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters muss der Vermieter die Klage erhoben haben.

- Frist für Modernisierung: Fordert der Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten mehr Miete, gilt dem Mieterbund zufolge in der Regel, dass der Mieter mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Mieterhöhung mehr Miete zahlen muss.

Hat der Vermieter vor Beginn der Modernisierungsarbeiten die voraussichtliche Mieterhöhung nicht mitgeteilt oder fällt die tatsächliche Mieterhöhung jetzt um mehr als zehn Prozent höher aus als vorher angekündigt, verschiebt sich der erste Zahlungstermin für den Mieter um weitere sechs Monate nach hinten.

Quelle: Deutscher Mieterbund

Quelle: Deutscher Mieterbund

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