Süddeutsche Zeitung

Mieter-Mobbing:Wie man sich gegen aggressive Sanierer wehrt

Lärmterror, undichte Dächer, horrende Mieterhöhungen: Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, sind die alten Bewohner oft lästig und werden dann rücksichtslos vertrieben.

Andrea Nasemann

Wer seinen Mieter aus der Wohnung vertreiben will und das mit fragwürdigen Methoden, ist ein Entmieter. Schon Anfang der neunziger Jahre trat das Phänomen verstärkt in München auf. Dann kehrte Ruhe ein. Inzwischen beklagen Mieter und Mietervereine erneut eine Zunahme des Mieter-Mobbings.

Entmietungen treten vor allem dann auf, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Dann werden die alten Bewohner lästig. Grund: Leer stehende Wohnungen lassen sich besser modernisieren und in der Regel zu höheren Preisen veräußern.

Häufig laufen Entmietungen folgendermaßen ab: Der neue Erwerber des Mietshauses verschickt an die Mieter Modernisierungs-Ankündigungen. Diese enthalten nicht selten Drohungen. Wenn bestimmte Maßnahmen nicht geduldet würden, werde das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Auch die angekündigte horrende Mieterhöhung jagt manchen Mieter ins Bockshorn.

Doch nicht alles, was der Vermieter ankündigt, darf er auch in die Tat umsetzen. Drei Monate hat der Mieter Zeit zu prüfen, ob er die Modernisierung dulden muss oder ob er Härtegründe geltend machen kann. Nur dann, wenn er zugestimmt hat oder wenn er die Modernisierung dulden muss, darf der Vermieter mit den Arbeiten innerhalb der Wohnung loslegen. Und er muss die Handwerker anweisen, die Arbeiten so schonend wie möglich durchzuführen.

Wird mit brachialer Gewalt und rücksichtslos vorgegangen, liegen unseriöse Machenschaften nahe. Da werden Luken ins Dach gebrochen und nicht abgedeckt oder Stromleitungen zerstört. Lärm und Schmutz nehmen so überhand, dass viele Mieter entnervt das Weite suchen. Wer länger aushält, wird gemobbt, etwa dem Lärmterror des eigens in der Nachbarwohnung untergebrachten DJs ausgesetzt. Oder es häufen sich schwere Schäden durch Handwerker und andere Beauftragte des Vermieters.

Spätestens dann sollte der Mieter sich wehren: die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Dabei sollte er sich nicht auf den Privatklageweg verweisen lassen. Denn manches Verhalten lässt sich strafrechtlich als Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch oder Baugefährdung bewerten.

Bessere Karten hat, wer sich nicht in sein Schneckenhaus zurückzieht, sondern sich gleich mit anderen Betroffenen zusammenschließt. Der örtliche Mieterverein bietet dabei Hilfe und Beratung.

Fängt der Vermieter etwa mit Bauarbeiten an, die die Wohnung des Mieters unmittelbar betreffen, ohne dass der Mieter sich mit diesen einverstanden erklärt oder die Handwerker in die Wohnung gelassen hat, handelt er rechtswidrig. Der Mieter sollte dann möglichst schnell bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die dem Vermieter das weitere Vorgehen untersagt und ihm aufgibt, einen bereits angerichteten Schaden wieder zu beheben.

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