Süddeutsche Zeitung

Marode Länderfinanzen:Arme unter Kuratel

Unter Kontrolle: Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und das Saarland lassen erstmals ihre Finanzen durchleuchten. Denn sie brauchen für die vereinbarte Schuldenbremse dringend Geld.

Claus Hulverscheidt, Berlin

Erstmals in der deutschen Geschichte unterwerfen sich vier Bundesländer freiwillig einer Finanzkontrolle von außen. Betroffen sind Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und das Saarland, denen nach Auffassung des von Bund und Ländern neu geschaffenen Stabilitätsrats eine "Haushaltsnotlage" droht.

Um die Kassen dieser Länder genau durchleuchten zu können, setzte der Rat bei seiner ersten Arbeitssitzung am Freitag in Berlin einen sogenannte Evaluationsausschuss ein. Er hat für seine Arbeit nun ein halbes Jahr Zeit.

Ziel einer solchen Überprüfung ist es, eine sich abzeichnende Haushaltsnotlage frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Stellt der Ausschuss am Ende tatsächlich entsprechende Probleme fest, werden auf jeweils fünf Jahre angelegte Sanierungspläne ausgearbeitet, die die Länder dann umsetzen müssen.

Sanktionen fehlen

Sanktionen für den Fall, dass sie das nicht tun, gibt es allerdings nicht. Grundlage für die Bewertung der Haushaltssituation sind Stabilitätsberichte von Bund und Ländern, die nach einheitlichen Kriterien aufgestellt werden müssen.

Vorsitzende des Stabilitätsrats sind der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der allerdings am Freitag wegen seines Krankenhausaufenthalts von Staatssekretär Werner Gatzer vertreten wurde. Dem Gremium gehören zudem Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und die Finanzminister der Länder an.

Ihre Aufgabe ist es, die Budgetpolitik aller staatlichen Ebenen besser miteinander zu verzahnen und die Einhaltung der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse zu überwachen. Sie schreibt vor, dass der Bund sein um Konjunktureinflüsse bereinigtes Haushaltsdefizit bis 2016 auf 0,35 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistung reduzieren muss. Die Länder dürfen von 2020 an sogar gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen.

Sachgerechter Einsatz der Hilfen wird überprüft

Der Rat soll darüber hinaus überwachen, ob die finanzschwächsten Länder - dazu zählt nach bisheriger Lesart neben Berlin, Bremen Schleswig-Holstein und dem Saarland auch noch Sachsen-Anhalt, die ihnen bereits zugesagten Konsolidierungshilfen tatsächlich zum Abbau des Haushaltsdefizits einsetzen.

Die fünf Länder hatten der Einführung der Schuldenbremse nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass sie bis 2019 insgesamt 800Millionen Euro pro Jahr an Hilfen erhalten. Der Bund trägt davon die Hälfte.

In ihrer Sitzung am Freitag bekräftigten die Mitglieder des Stabilitätsrats zudem, dass Bund und Länder zur Einhaltung der neuen Schuldenregel noch erhebliche Konsolidierungsanstrengungen leisten müssten. Daran ändere auch die bessere konjunkturelle Lage nichts.

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Quelle:
SZ vom 16.10.2010/pak
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