Makler:Vermittler von Wohnraum

Schnell ist das Urteil über die Makler-Courtage gefällt: unverschämt. Sie verpflichtet den Makler aber zu Leistungen.

Eike Schrimm

Schon mit dem Titel fängt es an. Jeder kann sich Makler nennen und Immobilien vermitteln. Aber es gehört mehr dazu, als nur die Wohnung aufzusperren, Fragebögen zu verteilen und hinter dem letzten Interessenten die Tür wieder zu verriegeln. Der Ring Deutscher Makler rät deshalb: "Wählen Sie einen Makler, der Mitglied eines Verbands ist." Der Verband nimmt nur Makler auf, die eine fachspezifische Ausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen. Kommt es zum Streit zwischen Makler und Kunden, hilft der Verband. Er prüft den Vorfall und leitet ihn im Ernstfall weiter an seinen Ehrenrat.

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Schöner wohnen - meistens nur noch über den Makler.

(Foto: Foto: Photodisc)

Vertragsform

Der Maklervertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine stillschweigende Vereinbarung: Der Kunde akzeptiert die Provision und nimmt die Dienste des Maklers an. Der Makler muss allerdings seinen Provisionsanspruch eindeutig nennen: Für den Kunden besteht kein Zweifel, dass er die Courtage zahlt. Widerspricht er nicht und nimmt den Makler weiter in Anspruch, gilt der Vertrag als angenommen. Der Vertrag ist auch wirksam, auch wenn der Makler keine Gewerbeerlaubnis besitzt.

Pflichten des Maklers

Er muss unparteiisch zwischen den Vertragsparteien verhandeln. Tut er dies nicht, darf er keine Provision verlangen. Er nimmt zum Beispiel Partei, wenn die Wohnung seinen Eltern gehört.

Er muss in der Anzeige und anderen öffentlichen Publikationen angeben: a) Namen und Titel als Wohnungsvermittler, b) Mietpreis und Nebenkosten,c) Höhe der Provision in Bruchteilen oder in Monatsmieten: Provision 2 oder 1 ½ Monatsmieten.

Auch wenn der Makler gegen seine Pflichten verstößt, kommt der Vertrag zustande. Der Kunde muss also im Zweifelsfall zahlen. Aber der Makler handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße bis 50.000 DM rechnen.

Aufgaben des Maklers, wenn ein Mietvertrag unterschrieben wird:

Er gibt Auskunft über die Immobilie: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung, etc.

Er organisiert Besichtigungstermine.

Er spricht mit beiden Vertragsparteien den Entwurf des Mietvertrags durch.

Aufgaben des Maklers, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben wird:

Er schätzt, wie viel die Immobilie auf dem Markt Wert ist.

Er gibt Auskunft über die Immobilie: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung, etc.

Er organisiert Besichtigungstermine.

Er spricht mit beiden Vertragsparteien den Entwurf des Kaufvertrags durch.

Er kennt sich aus in baurechtlichen Vorschriften: Muss zum Beispiel Denkmalschutzt beachtet werden?

Er prüft Grundbucheintragungen auf Hypotheken, Wegerechte, andere Lasten.

Er weiß Bescheid, ob Baumaßnahmen bevorstehen, die den Wert mindern könnten.

Er vereinbart den Notartermin.

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