Lehman: Sieg für Kleinanleger:Die Sparkasse muss zahlen

Ihre 10.000-Euro-Anleihe von Lehman Brothers ist nichts mehr wert. Eine 61-Jährige verklagt die Hamburger Sparkasse - und gewinnt.

Seit September vergangenen Jahres ist Lehman Brothers vom Markt verschwunden, doch Ärger gibt es immer noch: Tausende Anleger fühlen sich um ihr Geld gebracht - und klagen teils erfolgreich. Erneut hat das Hamburger Landgericht einem Privatanleger wegen Beratungsfehlern seiner Bank Schadenersatz für ein Zertifikat der insolventen US-Investmentbank zugesprochen. Geklagt hatte eine 61 Jahre alte Kundin der Hamburger Sparkasse (Haspa).

Lehman Brothers, Reuters

Von der Lehman-Pleite betroffene Privatanleger demonstrierten in Berlin. Die Hamburger Sparkasse wurde in den vergangenen Wochen zwei Mal zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Anleger nicht ausreichend informiert hatte.

(Foto: Foto: Reuters)

Sie hatte im Oktober 2007 eine Lehman-Anleihe im Wert von 10.000 Euro erworben, die nach der spektakulären Pleite der US-Bank im vergangenen September mittlerweile faktisch wertlos ist.

Die Bank habe die Frau bei dem Verkauf nicht hinreichend darüber aufgeklärt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie dabei selbst eine Gewinnmarge kassiere, entschied die zuständige Zivilkammer 25. Damit sei sie ihrer Verpflichtung zur "anlegergerechten Aufklärung" nicht hinreichend nachgekommen.

In der vergangenen Woche hatte bereits eine andere Kammer des Hamburger Landgerichts einem Haspa-Kunden 10.000 Euro Schadenersatz für ein Lehman-Zertifikat zugesprochen. Auch bei diesem Urteil hatte der zuständige Richter die fehlende Aufklärung über die Marge kritisiert.

Die Haspa kündigte an, auch gegen das neue Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) einzulegen. Wie bei der ersten Entscheidung in der vergangenen Woche beobachte man auch dieses Mal die Tendenz, dass Gerichte nachträglich das gesamte Anlagerisiko auf die Banken verlagerten und für diese rückwirkend "neue Aufklärungspflichten" kreierten, sagte eine Unternehmenssprecherin.

Dutzende Klagen anhängig

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Man gehe nun davon aus, dass zumindest vor Landgerichten weitere Entscheidungen zugunsten von Geschädigten fielen, sagte Gabriele Schmitz, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Bis zu 50.000 Betroffene

Allein in der Hansestadt sind derzeit Dutzende Klagen geschädigter Lehman-Anleger anhängig, die bei ihren Banken und Sparkassen Lehman-Zertifikate gekauft hatten. Bundesweit schätzen Experten die Zahl der Betroffenen auf 30.000 bis 50.000.

Maßgeblich für den Schadenersatzanspruch der Klägerin sei, dass die Bank ihre Kundin nicht über "die Erwartung einer Handelsspanne und deren Höhe" aufgeklärt hat, sagte der Vorsitzende Richter. Zwar habe die Haspa ihr allgemeines Informationsmaterial überreicht, in der auch auf die Möglichkeit einer Gewinnmarge für die Sparkasse hingewiesen wurde. Das allein sei aber nicht ausreichend gewesen.

Wie bereits die Kammer in der vergangenen Woche bezog sich auch der Richter am Mittwoch explizit auf Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Entscheidung bekräftigt, dass Banken bei Anlageberatungen stets auch über "verdeckte Innenprovisionen" zu informieren haben, die sie bei der Vermittlung von Dritten bekämen.

Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen sprach von einem "Umschwung". Anlegerinteressen würden in der Rechtsprechung künftig mehr Gewicht erhalten, sagte er.

(AZ 325 O 22/09)

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