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Lehman: Kampf um Schadenersatz:Anlegern droht Verjährung

Tausende Kleinanleger fordern Schadenersatz aus der Insolvenzmasse von Lehman Brothers. Sie sollten schnell ihre Ansprüche geltend machen. Denn die Zeit wird knapp - und die Erfolgschancen sind gar nicht schlecht.

Zumindest einige Fondsmanager könnten schon bald weitere Milliarden ihrer durch die Pleite von Lehman Brothers eingefrorenen Gelder zurückbekommen. Die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) stellte am Montag in New York einen Plan für die Rückzahlung von elf Milliarden Dollar vor.

Im Europa-Geschäft der US-Bank mit dem Namen Lehman Brothers Int. (Europe), LBIE, sind seit der Pleite im September mehr als 35 Milliarden Dollar an Hedgefondsvermögen eingefroren. PwC verwaltet die in London ansässige LBIE. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zustimmung von 90 Prozent der Lehman-Kunden. Diese haben bis 29. Dezember Zeit, sich zu entscheiden. Die Gelder könnten dann bis Ende März ausgezahlt werden.

Anleger warten auf Geld

Unterdessen warten Tausende Kleinanleger in Deutschland auf Geld - entweder aus der Lehman-Insolvenzmasse oder als Entschädigung von ihrer Bank, die ihnen Papiere der Pleite-Bank verkauft hat. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ihnen bald die Verjährung von Schadenersatzansprüchen drohen könnte. Geschädigte Anleger sollten sich deshalb vor Ablauf der Frist von drei Jahren von Fachanwälten beraten lassen, rät die Verbraucherzentrale Hessen. Am 15. Januar 2007 habe die Sparkasse Frankfurt ihre erste große Verkaufswelle für Lehman-Zertifikate gestartet, sodass bald Ansprüche aus den ersten Abschlüssen verjährten. Es folgte die Dresdner Bank im Februar 2007.

Die Papiere verloren mit der Pleite der US-Bank im September 2008 einen Großteil ihres Wertes. Seitdem hat es einige Prozesse und Vergleiche zwischen den meist betagten Anlegern und den vermittelnden Instituten gegeben. Die Frankfurter Sparkasse gehörte mit der Citibank, der Dresdner Bank und der Hamburger Sparkasse zu den größten Emittenten der Papiere in Deutschland.

"Leider gibt es viele Bankkunden, vor allem Ältere, die ihre Erfolgschancen eher gering einschätzen. Es gibt aber überhaupt keinen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen", sagt Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale Hessen. Die bisher ergangenen Urteile seien überwiegend anlegerfreundlich ausgefallen. Erst vor wenigen Tagen habe das Landgericht Gießen vollen Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen, weil die beteiligte Sparkasse ihre erhaltene Provision nicht offengelegt hatte (Aktenzeichen 3O149/09). Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass die Anmeldung der Ansprüche beim US-Insolvenzverfahren der Lehman-Bank nicht ausreicht, um die eigenen Ansprüche gegen die Bankvermittler zu wahren.

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SZ vom 25.11.2009/Reuters/dpa/tob
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