Leasing und die Steuerreform:Kein Grund zur Panik

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2008 kommt die Unternehmenssteuerreform: Wie Leasing trotz der gewerbesteuerlichen Änderungen eine attraktive Finanzierungsvariante bleibt.

Matthias Gaul

Die Unternehmensteuerreform 2008 ist verabschiedet - mit Konsequenzen für die Leasingbranche: Bisher mindern Leasing-Raten in voller Höhe die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage des Leasingnehmers, künftig muss ein pauschal ermittelter Finanzierungsanteil der Raten anteilig wieder hinzugerechnet werden.

Bei Mobilien sind das zwanzig, bei Immobilien 75 Prozent. Geplant waren im Mobilienbereich ursprünglich sogar 25 Prozent. Proteste der Leasinggeber und des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in Berlin haben dies aber verhindert. Keinen Erfolg hatte der BDL dagegen mit seinem Anliegen, den hinzurechnungspflichtigen Zinsanteil bei Mobilien auf 13 Prozent, bei Immobilien auf maximal fünfzig Prozent zu begrenzen.

Da Leasingfirmen wie Kreditinstituten nach jetzigem Stand das sogenannte Bankenprivileg gewährt werden soll, bliebe ihre Refinanzierung immerhin gewerbesteuerfrei. Vorgesehen war bislang, dass auch sie die Zinskosten, die für die Finanzierung des Leasingobjekts anfallen, anteilig zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hinzurechnen müssen.

Aufgrund des hohen Fremdkapital-Anteils wäre die steuerliche Gesamtbelastung damit immens geworden. "Das hätte für Leasinggeber zur Existenzbedrohung werden können", sagt BDL-Hauptgeschäftsführer Friedhelm Westebbe. Für kleine Leasinggeber bestehe dennoch Gefahr. Denn durch das Bankenprivileg müssten sich dann auch Leasingfirmen unter die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz stellen - mit hohen Verwaltungskosten.

Fahrzeugleasing bleibt interessant

Für den Leasingnehmer selbst dürfte sich die gewerbesteuerliche Mehrbelastung in Grenzen halten. Die beläuft sich etwa beim Mobilienleasing bei einem Hebesatz von 400 Prozent auf knapp 0,7 Prozent der Leasingrate. "Ob beim Leasingnehmer überhaupt eine zusätzliche Gewerbesteuerbelastung zu erwarten ist, das lässt sich nur individuell beantworten", sagt André Koslowski, Director Regional Sales der ALD Automotive.

Wichtige Kennzahlen hierfür sind etwa der vorläufige Gewerbeertrag, vorausbezahlte Gewerbesteuer, die Summe anderer Dauerschuldzinsen und der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Koslowskis Resümee: "Auf dem derzeitigen Zinsniveau bleibt das Fahrzeugleasing auch gewerbesteuerlich interessant."

© SZ vom 25.10.2007/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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