Laub im Garten:Eichen müssen nicht weichen

Eine Kommune muss einen Baum auch dann nicht unbedingt fällen lassen, wenn Anwohner durch das Laub viel Arbeit im eigenen Garten haben.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verlangte eine Frau von der Stadt eine Entschädigung von jährlich 3944 Euro (Az.: 6 U 184/07). Zwei alte, hohe Eichen ragten auf ihr Grundstück. Die Frau machte geltend, sie habe wegen herabfallender Blätter, Eicheln und Äste einen erheblichen Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens.

Das Landgericht gab der Klage statt. Das Oberlandesgericht allerdings bestellte einen Gutachter. Dieser ermittelte, dass durch die beiden Eichen verursachte Aufwand bei der Pflege des Gartens nur ein Achtel der gesamten Arbeit ausmache, teilt das Gericht mit - das sei zumutbar. Außerdem hätten die Bäume schon an ihrem Platz gestanden, als die Klägerin ihr Haus erwarb.

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