Süddeutsche Zeitung

Läden in der Kritik:Händler wiegen Verpackung beim Einkauf mit

Es geht für den einzelnen Verbraucher nur um ein paar Gramm, aber für die Händler kommt einiges zusammen: Die Aufsicht kontrolliert, ob Obst und Gemüse richtig gewogen werden. Oft legen die Verkäufer die Verpackung mit auf die Waage - doch das ist verboten.

Mathias Weber

Wie viel wiegt ein Blatt Papier? Wie viel ein Plastikschälchen, oder ein kleiner Pappkarton? Verpackungen von offenen Lebensmitteln, Wurst zum Beispiel, Obst oder Gemüse, sind nicht schwerer als ein paar Gramm, aber gar nichts wiegen sie eben auch nicht.

Für den Kunden, der beim Abwiegen der Produkte an der Theke oder auf dem Markt die Verpackung mitunter mitbezahlt, sind das nur Centbeträge - eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Aber für die Händler bedeutet diese Methode, bekannt als "brutto für netto", einen guten Mehrverdienst. Bis zu 500 Euro im Jahr zusätzlich können die Betriebe dadurch einnehmen, sagen die Behörden. Für sie ist diese Praxis vor allem eines: Betrug am Kunden.

Nun haben die Eichdirektionen der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Juli in einer gemeinsamen Aktion Testkäufer losgeschickt. Das Ergebnis ist ernüchternd: In Hessen und Baden-Württemberg haben die Lebensmittelhändler am schlechtesten abgeschnitten. In jeweils einem Drittel der Unternehmen wurde nicht richtig gewogen.

"In schöner Selbstverständlichkeit wird das Papier, das Schächtelchen oder das Schälchen befüllt, und dann erst gewogen", sagt Klaus Pankow von der Hessischen Eichdirektion. Auffällig sei, dass die Quote der Beanstandungen in kleinen Betrieben, in Metzgereien oder Feinkostläden, am höchsten ist. Gerade dort ist der Gewinn dann auch am höchsten: Beispielsweise bei Käse mit hohem Gewichtspreis bezahlen die Kunden für die Verpackung dementsprechend mehr.

Falsches Abwiegen ist verboten

"Das Problem ist, der Kunde zahlt für etwas, das er nicht will. Das ist unlauterer Handel", sagt Klaus Pankow. Rechtlich ist alles geregelt: Nach dem Handelsgesetzbuch und der Eichordnung ist der Verkauf von "brutto für netto" bundesweit verboten. Falsches Abwiegen kann mit einem Bußgeld von mehreren hundert Euro belegt werden.

Gründe hören die Kontrolleure genug, warum bei Fleischsalat das Schälchen mitgewogen wird, oder bei Kirschen die Tüte. "Mal kennt sich eine Aushilfskraft nicht aus, mal muss es schnell gehen, wenn die Kunden drängeln", sagt Klaus Pankow, "aber manchmal drängt sich eben auch der Verdacht auf, dass hier systematisch getrickst wird." Dies sei nicht nur Betrug an den Verbrauchern, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenten: Von fairem Handel ist keine Spur.

Gefallen lassen muss sich der Kunde diese Methoden nicht. Klaus Pankow rät: "Man sollte die Verkäufer beobachten. Wenn der Wiegevorgang nicht nachvollziehbar ist: einfach nachfragen und es sich erklären lassen." Wer trotzdem immer wieder Verstöße bemerkt und unzufrieden ist, kann die örtlichen Eichämter einschalten, sie nehmen dann eine Prüfung vor.

Bei der Überwachungsaktion haben die Händler in Rheinland-Pfalz am besten abgeschnitten. Nur sechs Prozent der Betriebe haben falsch gewogen. Dafür gibt es einen simplen Grund: In dem Bundesland werden die Betriebe ständig kontrolliert, nicht nur während spezieller Aktionen. Das ist effektiv, und gut für den Verbraucher: Vor 14 Jahren haben in Rheinland-Pfalz noch 90 Prozent der Verkäufer falsch gewogen.

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SZ vom 31.07.2012/fran/gba
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