Kurz und bündig:Riester-Rente

Seit vier Jahren ist es nunmehr möglich, in einen Riester-Renten-Vertrag einzuzahlen. Doch wem bringt diese Art der Vorsorge welche Vorteile? Erhalten Sie hier eine Zusammenfassung.

Wer gesetzlich rentenversichert ist, Beamter, Richter, Soldat oder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, kann seit dem Jahr 2002 privat in einen Riester-Renten-Vertrag einzahlen. Das kann eine Versicherung, ein Bank- oder ein Fondssparplan sein. Gemeinsam ist allen, dass der Sparer vom Beginn seines Ruhestands an lebenslang eine monatliche Rente bekommt.

Der Staat fördert das nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Riester-Sparen mit einer Zulage oder einem Steuervorteil. Derzeit beträgt der staatliche Zuschuss 114 Euro pro Person und 138 Euro pro Kind jährlich, von 2008 an sind es 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage.

Mindesteigenbetrag

Voraussetzung für den Erhalt der vollen staatlichen Zulage ist, dass der Sparer den "Mindesteigenbeitrag" geleistet hat. Derzeit sind das drei Prozent (von 2008 an vier Prozent) des beitragspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich der Zulage.

Ein Beispiel: Ein alleinstehender, kinderloser Arbeitnehmer verdiente im Jahr 2005 etwa 30.000 Euro brutto. Dann müsste er 2006 insgesamt 786 Euro auf einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen. Die 786 Euro ergeben sich aus 900 Euro (= drei Prozent des Bruttovorjahreseinkommens) minus der Zulage von 114 Euro. Zahlt der Arbeitnehmer weniger ein, wird ihm die Zulage entsprechend gekürzt.

"Gerade für Personen mit geringem Einkommen oder mit Kindern kann sich die Riester-Rente wegen der hohen Zulagen lohnen", sagt der Versicherungsberater Oskar Durstin.

Sonderausgabenabzug

Es besteht auch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. In diesem Jahr können Riester-Sparer bis zu 1575 Euro absetzen, von 2008 an sind es 2100 Euro. Das Finanzamt prüft von sich aus, was für den Steuerzahler günstiger ist - Zulage oder Sonderausgabenabzug - und erstattet gegebenenfalls die Differenz über den Einkommensteuerbescheid. "Aufgrund des Sonderausgabenabzugs sind Riester-Verträge auch für Gutverdiener interessant", sagt Durstin.

Sofern der Arbeitgeber es ermöglicht, ist der Abschluss eines Riester-Vertrags grundsätzlich auch über den Betrieb möglich. "Im Gegensatz zum privaten Riester-Sparen werden die Rentenauszahlungen dann jedoch im Alter, wie bei anderen Betriebsrenten auch, mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet", sagt Durstin. Und das mache die Variante letztlich weniger interessant.

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