Neue Abgabe in Ungarn:Deftiges Essen, deftige Steuern

Ungarns Regierung sucht nach neuen Einnahmequellen - und sagt zugleich der ungesunden Ernährung den Kampf an. Sie führt eine generelle Steuer auf Lebensmittel mit zu viel Salz, Zucker oder Fett ein. Doch das ist noch längst nicht die kurioseste Abgabe, die es gibt. Ein Überblick quer durch die Steuergeschichte

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Manche sind skurril, andere scheinbar sinnfrei und zahlen musste man sie am Ende ja doch immer: Steuern. Viele Menschen essen gerne ungesunde Sachen. Mit zu viel Salz, zu viel Zucker oder zu viel Fett. Auch die Ungarn essen gerne deftig - doch dort wird das bald teuer. Denn die Regierung beschloss, eine generelle Steuer auf ungesunde Lebensmittel einzuführen. Produkte mit zu viel Salz, Zucker oder Fett kosten demnächst vier Cent mehr. Damit ist die Welt der kuriosen Abgaben um ein weiteres Beispiel reicher. Ein Überblick über ein paar skurrile Steuern aus der Geschichte und der Gegenwart Deutschlands.

Neue Abgabe in Ungarn

Biersteuer

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(Foto: ddp)

Die Biersteuer kommt wie viele Steuern aus dem Mittelalter und war damals unter vielen verschiedenen Namen bekannt: Bierungeld, Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld, Schank- oder Malzaufschlag. Auch heute werden noch Bier und bierähnliche Getränke besteuert.

Neue Abgabe in Ungarn

Kaffeesteuer

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(Foto: ag.ddp)

Die Kaffeesteuer hat sich im 17. Jahrhundert als Zoll etabliert, als der Kaffeeverbrauch rasant anstieg. Noch heute fallen Abgaben auf löslichen Kaffee und geröstete Bohnen an. Für Letzteres sind das 2,19 Euro pro Kilogramm. Allerdings wird nicht nur der reine Kaffee besteuert, sondern auch Produkte, die Kaffee enthalten, zum Beispiel Süßwaren.

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Sexsteuer

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(Foto: ag.ddp)

Die Stadt Köln hat 2004 eine Sexsteuer eingeführt. Zahlen müssen diese die Prostituierten oder der Bordellbetrieb. Pro Arbeitstag und Prostituierte werden sechs Euro fällig. Offiziell wird die Steuer für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" erhoben.

Neue Abgabe in Ungarn

Branntweinsteuer

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Die Bandbreite an Getränken, die unter die Branntweinsteuer fallen, ist groß. Dazu gehören unter anderem Obstbranntwein, Weinbrand aber auch Wodka, Whisky und Korn. Aber nicht nur die Getränke werden dementsprechend besteuert, sondern auch Produkte, die eine bestimmte Menge Branntwein enthalten, wie zum Beispiel Backaromen oder Kosmetika.

Neue Abgabe in Ungarn

Jagd- und Fischereisteuer

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Für das Fischen und Jagen werden Steuern erhoben. Damit sollen nicht waidgerechte Personen von der Jagd ferngehalten werden.

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Vergnügungssteuer

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Auch Spaß kostet: Abgaben werden für gewerbliche Tanzveranstaltungen,  zum Beispiel Diskotheken, fällig, genauso aber auch für Spielcasinos und Filmvorführungen im Kino.

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Zwischenerzeugnissteuer

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(Foto: ag.dpa)

Nicht nur auf Bier, Schaumwein und Branntwein fallen Steuern an, auch was irgendwo dazwischen ist, wird besteuert. Grund dafür ist die Zwischenerzeugnissteuer. Diese fordert eine Abgabe auf alle Erzeugnisse deren Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 22 Volumenprozent liegt und die nicht als Schaumwein oder Bier gelten. Das sind beispielsweise Sherry, Portwein und Madeira.

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Bartsteuer

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(Foto: getty)

Mittlerweile wurden schon viele Steuern abgeschafft, über deren Sinn oder Unsinn sich streiten ließe. Eine davon ist die Bartsteuer, die in Teilen des 17. und 18. Jahrhunderts in Russland gefordert wurde. Eingeführt hatte diese Zar Peter der Große. Er verlangte von jedem Mann in Russland, dass er sich seinen langen Bart abschneiden ließe, weil diese damals als unmodisch galten. Wer seine Gesichtsbehaarung behalten wollte, musste zahlen.

Neue Abgabe in Ungarn

Urinsteuer

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(Foto: ag.dpa)

Geschäft mit dem Geschäft: Der römische Kaiser Vespasian erhob eine Abgabe auf die menschliche Notdurft. Wer ein öffentliches Klo benutzen wollte, musste etwas an das Staatssäckel abgeben. Daraus entstand die Redensart "Geld stinkt nicht".

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Spatzensteuer

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(Foto: ag.ddp)

Nichts für Tierfreunde war die Spatzensteuer, die Herzog Karl Eugen von  Württemberg 1789 erließ. Weil die kleinen Vögel das Saatgut von den Feldern pickten, wurde jeder Bürger verpflichtet, zwölf lebende Spatzen zu fangen. Wer nicht lieferte, musste zahlen: Zwölf Kreuzer wurden fällig.

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Leuchtmittelsteuer

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(Foto: ag.ap)

Die Leuchtmittelsteuer wurde im Mittelalter als Abgabe auf Kerzenwachs erhoben und ging in der Barockzeit einher mit einer Luxussteuer auf Kerzen. Als sich Petroleum in der Mitte des 19. Jahrhunderts als Leuchtmittel durchsetzte, wurden darauf zunächst Zölle erhoben, aus denen später die Mineralölsteuer hervor ging. Die Leuchtmittelsteuer gab es noch bis 1993. Erst dann wurde die Abgabe auf Glühbirnen und Co. abgeschafft. Und mittlerweile wurde ja sogar die Glühbirne abgeschafft

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