Krankenversicherung:Wer selbst zahlen will, zahlt mehr

Die Bundesregierung will Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnung als Privatpatient erleichtern. Doch die höheren Kosten trägt der Versicherte selbst. Die Koalition findet für diesen Schritt ein sehr pfiffiges Argument.

Guido Bohsem

Gesetzlich Versicherte können sich nach dem Willen der Koalition künftig leichter wie Privatpatienten behandeln lassen. Die Fraktionen von Union und FDP verständigten sich auf eine entsprechende Ergänzung der Gesundheitsreform. Vereinfacht wird dem Kassenpatienten insbesondere die Möglichkeit, in eine sogenannte Kostenerstattung ein- und wieder auszusteigen. Die Koalition will das Vorhaben als Angebot verstanden wissen, nicht als Pflicht. Wer die Abrechnung weiterhin vollständig in den Händen seiner Krankenkasse belassen will, kann dies tun.

Rösler: Patienten sollen Arzt bezahlen

Kassenpatienten sollen leichter direkt beim Arzt bezahlen können.

(Foto: dpa)

Nach den Plänen muss der Versicherte seine Kasse darüber informieren, dass er die Kosten seiner Behandlung zunächst selbst bezahlen und erst später erstattet haben möchte. Er kann sich dabei aussuchen, ob er diese Möglichkeit für Zahnärzte, niedergelassene Ärzte, für die Behandlung im Krankenhaus oder für alle Bereiche in Anspruch nimmt. Nach den Vorhaben der Koalition soll es sogar möglich sein, die Kostenerstattung auf einzelne Leistungen zu beschränken. Hat sich der Versicherte einmal für die Privat-Abrechnung entschieden, muss er der Koalition zufolge mindestens ein Quartal lang bei der Kostenerstattung bleiben. "Die gewährleistet größtmögliche Flexibilität bei der Wahl der Kostenerstattung", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Ärzte sind dazu verpflichtet, den Versicherten in einem Gespräch über die Folgen seiner Wahl aufzuklären. Insbesondere müssen sie ihn darüber informieren, dass Kostenerstattung nicht bedeutet, dass er alle Kosten erstattet bekommt. Denn die Kasse soll weiterhin nur den Betrag erstatten, den sie bei einer herkömmlichen Behandlung hätte erstatten müssen.

Das Prinzip gleicht der Abrechnung beim Zahnarzt. Dort geht es darum, statt einer Füllung aus Amalgam (die die Kasse zahlt) eine aus Keramik zu bekommen (die die Kasse nicht zahlt). Die Differenz zwischen den beiden Leistungen trägt dann der Versicherte. Doch der Vergleich hinkt, denn eine solche Bandbreite an therapeutischen Möglichkeiten gibt es bei der ärztlichen Versorgung nur in seltenen Fällen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist deutlich umfangreicher. Der Unterschied bei den Kosten wird also im Wesentlichen dadurch bestimmt, dass die Ärzte für Privatpatienten ein höheres Honorar erhalten.

Weil im privaten und im gesetzlichen Bereich völlig unterschiedliche Abrechnungssysteme gelten, lassen sich die höheren Kosten für den Zuzahler nur sehr schwer bestimmen. Experten gehen davon aus, dass die Arztrechnung bei der Kostenerstattung im Schnitt zwischen 30 und 40 Prozent über dem liegen wird, was die Kasse bezahlt. Hinzu kommt, dass die Krankenkassen von ihren Versicherten zusätzliche Verwaltungsgebühren verlangen, wenn sie sich für die Kostenerstattung entscheiden. Nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition soll dieser Betrag auf maximal fünf Prozent begrenzt werden. Bislang lag der Betrag angeblich bei etwa zehn Prozent.

Die Koalition hält diese Kostenbegrenzung für angemessen und hat sich dafür eine pfiffige Begründung ausgedacht. Weil der Patient ja die Rechnung seines Mediziners sehe, bestehe keine Notwendigkeit der Kasse mehr, die Rechnung des Arztes in Frage zu stellen und zu überprüfen. Diese Möglichkeit nehme der Patient ja schließlich bei der Kostenerstattung selbst wahr.

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