Kosten im Krankheitsfall:Zahlt meine Krankenversicherung auch im Ausland?

In Deutschland reicht es, dem Arzt die Versichertenkarte zu geben - und die Kasse zahlt. Doch wer zahlt, wenn ich im Ausland krank werde?

Wer nicht gerade zu einer Rucksackreise nach Nepal aufbricht, sondern beispielsweise zu einem Wellness-Wochenende nach Österreich, macht sich gewöhnlich keine Gedanken über eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung. Dabei gehört dieser Schutz, der schon für unter zehn Euro zu haben ist, laut Verbraucherzentrale Bayern zu den sinnvollen Zusatzversicherungen - nicht nur für gesetzlich Versicherte sondern auch für die Kunden von Privatkassen.

Grundsätzlich gilt der Versichertenschutz der gesetzlichen Kasse zwar in allen Ländern der EU sowie jenen, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, etwa der Türkei (hier zur Länder-Übersicht). Auch in den meisten privaten Tarifen ist dieser enthalten. Allerdings erstatten die Kassen nur die Kosten für die Notfallbehandlung am Urlaubsort, ein teurer Rücktransport wird - sowohl von den gesetzlichen als auch von vielen privaten Kassen - oft nicht übernommen.

Bei Vertragsschluss ist es wichtig, auf bestimmte Klauseln und Formulierungen zu achten. Zum Beispiel sollte im Vertrag hinsichtlich eines Rücktransports stehen, dass die Kasse die Kosten übernimmt, falls er "medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist. Auch Privatversicherte sollten auf diese Formulierung achten und notfalls eine Zusatzversicherung abschließen. Will die Versicherung nur zahlen, falls der Rücktransport "medizinisch notwendig" ist, kann es unter Umständen mit der Kostenerstattung schwierig werden. Die medizinische Notwendigkeit eines Rücktransportes ist praktisch niemals nachzuweisen - trotz abgeschlossener Versicherung sitz man womöglich wochenlang im Dorfkrankenhaus der griechischen Urlaubsinsel fest.

Außerdem bekommen Auslandsreise ohne Zusatzversicherung lediglich die Behandlungsmethoden erstattet, die den Einheimischen des Gastlandes zustehen. Diese Leistungen weichen oft von vergleichbaren Fällen in Deutschland ab (etwa bei Zahnbehandlungen). Zugleich wird nur der Teil der Rechnung übernommen, der den deutschen Sätzen entspricht.

Wer in einer teuren Privatpraxis landet, zu der es im Urlaubsort womöglich gar keine Alternative gibt, muss die Differenz selbst zahlen. Das gilt auch für EU-Länder oder jene, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt - zum Beispiel die USA.

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