Kontoführungsgebühren auf Darlehenskonten:Wie Bausparkassen ihren Kunden Kosten aufbürden

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Trotz eines BGH-Urteils erstatten viele Banken die Gebühren für Darlehenskonten nicht. Besonders Bausparkassen weigern sich beharrlich, den Richterspruch umzusetzen. Verbraucherschützer wollen daher erneut vor Gericht ziehen.

Andreas Jalsovec

Für die Betroffenen geht es meist um Beträge von wenigen hundert Euro. Für Banken und Sparkassen allerdings kommen weitaus stattlichere Summen zusammen. Selbst kleine Geldinstitute haben oft Hunderte Kunden, die ein Darlehenskonto führen - etwa weil sie einen Konsumentenkredit aufgenommen haben oder einen Baukredit. Für solche Privatdarlehen dürfen die Geldhäuser von den Kreditnehmern keine Kontoführungsgebühren verlangen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwar schon 2011 entschieden (Az.: XI ZR 388/10). Doch noch immer wehren sich viele Institute dagegen, das Urteil der Karlsruher Richter umzusetzen. "Vor allem Bausparkassen weigern sich konsequent, die Gebühren zurückzuerstatten", berichtet Markus Feck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Feck sammelt seit Monaten die Beschwerden zahlreicher Häuslebauer, die von ihrer Bausparkasse die Kontoführungsgebühr zurückhaben wollten - und eine Abfuhr erhielten.

Die Verbraucherschützer haben deshalb jetzt die beiden Bausparkassen Badenia und Wüstenrot abgemahnt. "Die Badenia hat aber schon angekündigt, die Gebühr weiter zu erheben", sagt Feck. Die Verbraucherzentrale wird daher nun gegen das Institut vor Gericht ziehen.

Bei ihrer Weigerung berufen sich die Bausparkassen darauf, dass das BGH-Urteil nicht für Bauspardarlehen gelte. Die Richter, so heißt es beim Verband der privaten Bausparkassen, hätten "keine Entscheidung zur Erhebung einer Kontogebühr für Bausparverträge getroffen". Diese seien grundsätzlich anders als bloße Darlehensverträge. Man habe daher "keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontogebühr". Ähnlich argumentiert die Badenia: Bauspardarlehen seien mit klassischen Darlehen nicht vergleichbar. "Eine Übertragung der Entscheidung ist nicht möglich."

Die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer sind anderer Meinung und wollen deshalb das Verfahren gegen die Badenia im Zweifel bis vor den Bundesgerichtshof bringen.

Erfahrung darin hat die Verbraucherzentrale. Sie war es, die das BGH-Urteil im vergangenen Jahr gegen eine Privatbank erstritten hat. Herkömmliche Geldhäuser, so Markus Feck, hätten diesen Richterspruch "mittlerweile geschluckt". Sie verlangen in der Regel keine Gebühren mehr, sofern ein Kunde die Zahlungen moniert.

Bei der Erstattung bereits gezahlter Gebühren jedoch gibt es auch hier immer wieder Ärger - sei es bei Privatbanken, Sparkassen oder Volksbanken. Denn in den meisten Fällen zahlen die Institute die Kontoführungskosten nur für die letzten drei Jahre zurück. Ansprüche für die Zeit davor seien verjährt, so ihre Argumentation.

Auch ein Pensionär aus der Nähe von München, der ungenannt bleiben will, hat diese Erfahrung gemacht. Er hatte von seiner Volksbank 240 Euro Gebühren zurückverlangt, die diese ihm seit 1998 für ein zehnjähriges Baudarlehen berechnet hatte. Die Bank bot ihm gerade mal 12 Euro an - die Gebühr für die letzten sechs Monate Laufzeit des Darlehens im Jahr 2008. Der Rest der Ansprüche sei verjährt.

Ähnliche Erfahrungen machte der Rentner mit der örtlichen Raiffeisenbank. Sein Fazit: "Die Banken gehen wohl davon aus, dass kaum jemand wegen einiger verweigerter hundert Euro den Rechtsweg einschlägt."

Jurist Feck sieht das ähnlich. Seiner Auffassung nach greift die dreijährige Verjährungsfrist zwar erst nach Ablauf eines Darlehens. Der Pensionär etwa hätte damit im Jahr 2011 noch Anspruch auf Erstattung der gesamten Gebühren gehabt. "Es gibt dazu aber unterschiedliche Rechtsauffassungen", räumt der Verbraucherschützer ein. Die Streitfälle allerdings vor Gericht zu bringen, sei wegen der geringen Beträge unzumutbar für die Kunden. "Es ist daher fraglich, ob wir bei der Frage der Verjährung je zu einer gerichtlichen Klärung kommen."

Nichtsdestotrotz rät Feck Bankkunden, die Darlehenskontogebühr bei ihrem Institut anzumahnen. Denn zum einen bekomme man in der Regel wenigstens die Gebühr für die letzten drei Jahre erstattet. Zum anderen kassierten etliche Banken trotz des BGH-Urteils die Gebühr weiter - zumindest bei jenen Kunden, die sich nicht darüber beschweren. Freiwillig jedenfalls, so Feck, mache seiner Erfahrung nach kein Geldhaus die Kunden auf das Urteil aufmerksam. Der Rentner aus der Nähe von München kann das bestätigen: "Keine meiner beiden Banken hätte mich wohl jemals von sich aus darauf hingewiesen."

© SZ vom 14.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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