Konto für jedermann:Banken kassieren mit "Konto für jedermann" bei den Ärmsten ab

Asylbewerber vor Sparkasse

Flüchtlinge warten vor einer Sparkasse, um Geld abzuheben.

(Foto: Ole Spata/dpa)
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sechs Banken für ihre Basiskonto-Angebote abgemahnt.
  • Die Institute stünden stellvertretend dafür, wie gerade besonders schwache und arme Kunden benachteiligt werden, heißt es.
  • Seit Jahresmitte haben alle Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Konto, auch dann, wenn sie zum Beispiel keinen festen Wohnsitz haben.

Von Felicitas Wilke

Das Gesetz sollte eigentlich mehr Gerechtigkeit bewirken. Seit Mitte Juni hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, ein Konto zu eröffnen - auch dann, wenn er beispielsweise ohne festen Wohnsitz lebt, überschuldet ist oder als Flüchtling nach Deutschland kam. Doch mit ihrer sozialen Verantwortung nehmen es offenbar nicht alle Geldinstitute so genau. Einige Banken verlangen für das sogenannte Basiskonto deutlich höhere Gebühren als für die anderen Kontomodelle oder bieten ihren Kunden weniger Flexibilität. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat aus diesem Grund sechs Kreditinstitute abgemahnt, wie die SZ erfahren hat.

Betroffen sind die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Die Institute stünden beispielhaft für ein Problem, das auch viele andere in der Branche betreffe, sagt Christina Buchmüller, Finanzmarktreferentin bei der Verbraucherzentrale. "Zwischen den Kontomodellen gibt es starke Unterschiede", sagt sie. Bei der Targobank und der Deutschen Bank sei der monatliche Grundpreis mit jeweils knapp neun Euro besonders hoch; bei der Postbank, der Volksbank Karlsruhe und der BBBank müssten die Kunden für Einzelposten wie beleghafte Überweisungen, Kontoauszüge oder Lastschriften zusätzliche Gebühren zahlen. Bei manchen Banken werden die Kunden sogar doppelt mit Kosten belastet. Wer beispielsweise ein Basiskonto bei der Deutschen Bank hat und fünfmal im Monat auf dem Papierweg Geld überweist, muss gut 16 Euro zahlen. Bei einem vergleichbaren Konto der Bank wären es vier Euro weniger, rechnet Buchmüller vor.

"Die Banken wollen diese Menschen nicht als Kunden haben"

Das Recht auf ein Basiskonto ist Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzt. Sie soll es gerade sozial schwächer gestellten Menschen einfacher machen, ein eigenes Konto zu eröffnen. Weil in der Vergangenheit viele bei dem Versuch scheiterten, hatten zuletzt etwa 600 000 Menschen hierzulande keine Bankverbindung. Ein Problem, wenn man sein Gehalt bekommen oder die Miete überweisen will. Besonders betroffen waren Asylbewerber, Obdachlose und Menschen, deren Konto in der Vergangenheit gepfändet worden war. "Die Banken wollen diese Menschen nicht als Kunden haben", erklärt sich Buchmüller die teilweise hohen Kosten.

Mit ihren neuen Kunden gehen die Banken kein Risiko ein. Denn man kann mit dem Basiskonto zwar Geld einzahlen, Überweisungen tätigen oder am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht aber einen Dispositionskredit oder eine Kreditkarte nutzen. Die abschreckend hohen Gebühren haben für Buchmüller andere Gründe. "Diese Kunden haben tendenziell mehr Fragen und brauchen mehr Beratung als andere", sagt sie. Schließlich hatten viele bislang gar kein Konto. Bei Flüchtlingen komme hinzu, dass Probleme bei der Verständigung auftreten könnten. Und: "Man verdient mit diesen Kunden in der Regel kein Geld", sagt Buchmüller. Wegen des zu hohen Ausfallrisikos erhalten sie beispielsweise keinen Kredit, von dessen Margen die Banken derzeit noch am besten leben. Also, so Buchmüllers Erklärung, erheben die Banken hohe Gebühren für das Basiskonto, um zumindest einen kleinen Gewinn zu erzielen.

Dass Banken als Wirtschaftsunternehmen Geld verdienen wollen, ist natürlich nicht verwerflich. Ohnehin überdenken viele Institute wegen der andauernd niedrigen Zinsen gerade ihre Kontomodelle und verlangen zunehmend Gebühren für Girokonten. Der Grund für die Abmahnung war aber, dass die Basiskonten in den speziellen Fällen meist teurer als vergleichbare Kontomodelle waren, die sich an Normalverdiener richten. Im Gesetz heißt es, die Gebühren für das Basiskonto müssten "angemessen und marktüblich" sein. Zwei eher schwammige Definitionen. Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass sich die betroffenen Banken mit ihren Angeboten nicht an diese Rechtsbegriffe halten.

Ändert sich nichts, wollen die Verbraucherschützer klagen

Zudem bemängelt Buchmüller, dass es bei vielen Kreditinstituten, zum Beispiel der Sparkasse Holstein, kein Basiskonto für onlineaffine Kunden gibt. Wer seine Bankgeschäfte im Internet tätigt, zahlt zwar nicht für Einzelposten wie die Überweisung in Papierform, muss aber den gleichen hohen monatlichen Grundpreis zahlen. Das verstößt der Verbraucherschützerin zufolge gegen die gesetzliche Vorgabe, dass sich die Angebote am Nutzerverhalten orientieren müssen. Andere Kundengruppen können sich meist zwischen Online- und Filialkonto entscheiden.

Deutsche Bank, Postbank, die Sparkasse Holstein und die Volksbank Karlsruhe wollten sich zur Abmahnung noch nicht äußern. Die BBBank erklärt die höheren Gebühren beim Basiskonto mit einem höheren Aufwand. Die Targobank weist darauf hin, dass ein vergleichbares Konto bei der Bank nur dann weniger als das Basiskonto kostet, wenn ein monatlicher Mindestbetrag darauf eingehe. Ist das nicht der Fall, koste auch dieses Konto, wie das Basiskonto, 8,95 Euro im Monat. In den kommenden zwei Wochen wird sich zeigen, ob die Banken auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale reagieren. So lange haben sie Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und ihre Konditionen zu ändern. Tun sie das nicht, will die Verbraucherzentrale vor Gericht ziehen. Es könne nicht sein, so Christina Buchmüller, dass "sich die Branche dagegen wehrt, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen".

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