Kompromiss der Regierungskoalition:Was die Steuerreform bringt

Um sechs Milliarden Euro will die Regierungskoalition die Bürger entlasten: In zwei Stufen sollen dazu die Steuern sinken. Für den Einzelnen springt dabei zunächst nicht viel raus. Immerhin - in der zweiten Phase der Steuerreform können es schon ein paar hundert Euro sein. Mit Berechnungsbeispielen.

Guido Bohsem

Was das Thema Steuern angeht, so können zwei Minister der Regierung sehr zufrieden sein. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Sie haben sich in der Koalitionsrunde vom Sonntag mit ihren Vorschlägen durchgesetzt: Die lange angekündigten Steuersenkungen soll es in der Einkommensteuer geben; der Solidaritätszuschlag bleibt so wie er ist.

Kompromiss der Regierungskoalition: Wie wirkt sich die Steuersenkung bei Ihnen aus? Die Grundtabelle und die Splittingtabelle für Verheiratete - mit den Einkommensteuersummen für die nächsten Jahre sowie den Entlastungen 2013 und 2014.
Daten: Frank Hechtner, Freie Universität Berlin

Wie wirkt sich die Steuersenkung bei Ihnen aus? Die Grundtabelle und die Splittingtabelle für Verheiratete - mit den Einkommensteuersummen für die nächsten Jahre sowie den Entlastungen 2013 und 2014.

Daten: Frank Hechtner, Freie Universität Berlin

Die einzige Änderung am Konzept, das die beiden Minister bereits vor zweieinhalb Wochen der Öffentlichkeit präsentierten, ist eine zeitliche. Statt einer einzigen Steuersenkung im Jahr 2013 soll es nun zwei geben. Die zweite Stufe soll im Jahr 2014 folgen. Das hat einen politischen Hintergrund, denn die Termine für die Steuerentlastung fallen so auf den Zeitraum vor und auf den nach der nächsten Bundestagswahl.

Die zusätzliche Stufe bedeutet nicht, dass die Koalition die Bürger stärker entlasten möchte. Nein, weiterhin soll die Entlastung bei sechs Milliarden Euro liegen. In der ersten Phase sinkt die Steuer um zwei Milliarden Euro und im zweiten um vier Milliarden Euro.

Nach Angaben der Koalition soll damit die sogenannte kalte Progression gemindert werden. Dieser Effekt entsteht im Zusammenspiel von Inflation, Gehaltssteigerung und der Ausgestaltung der Einkommensteuer. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine Lohnerhöhung. Diese führt dazu, dass er auf der Tarifkurve der Einkommensteuer nach oben rutscht. Er muss also mehr Steuern zahlen. Das ist durchaus gewollt und eigentlich kein Grund zur Beschwerde.

Die kalte Progression schlägt erst zu, wenn die Preise genauso stark oder stärker steigen wie der Lohn - wenn also die Inflation zum Beispiel bei zwei Prozent liegt, das Gehalt aber nur um ein Prozent steigt. Alleine dadurch sinkt das Realeinkommen des Arbeitnehmers, obwohl seine Firma ihm doch mehr Geld zahlt. Gleichzeitig muss er aber auf das real gesunkene Einkommen höhere Steuern zahlen, was dazu führt, dass sich der Arbeitnehmer noch weniger von seinem Lohn kaufen kann als vorher - die kalte Progression hat zugeschlagen.

Die Koalition will nun den Steuertarif der Preisentwicklung anpassen. Das heißt, jeder Steuersatz - vom untersten mit 14 Prozent bis zum höchsten von 42 Prozent - wird nach der Reform bei einem höheren Euro-Betrag einsetzen als vorher. Um das zu erreichen, planen Union und FDP, den Steuerfreibetrag 2013 um 110 Euro auf 8115 Euro anzuheben, hieß es in der Koalition. Entsprechend soll dieser Grundfreibetrag dann 2014 um weitere 240 Euro steigen - auf dann 8355 Euro. Wie eine Sprecherin des Finanzministeriums ankündigte, soll sich hingegen an der Reichensteuer nichts ändern. Der Steuersatz von 45 Prozent setzt also weiterhin bei 250 000 Euro ein.

Wer 55.000 Euro und mehr verdient, profitiert am meisten

Nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin wird der Durchschnittsverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro im ersten Jahr um 45 Euro entlastet. Mit der zweiten Stufe sinkt seine Steuerlast dann um weitere 95 Euro. Seine Steuersenkung beträgt also insgesamt etwa 140 Euro im Jahr. Wer 55.000 Euro oder mehr zu versteuern hat, profitiert absolut betrachtet am meisten von der Reform. Seine Steuerentlastung beträgt dann nach der zweiten Stufe insgesamt 363 Euro im Jahr. Weil die Reichensteuer ausgeklammert ist, nimmt dieser Betrag auch mit steigendem Einkommen nicht mehr zu.

Kompromiss der Regierungskoalition: Wer wie entlastet wird - zwei Beispielrechnungen.
Daten: Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler

Wer wie entlastet wird - zwei Beispielrechnungen.

Daten: Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler

(Foto: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.)

Prozentual betrachtet werden die Leute mit den geringen Einkommen am höchsten entlastet. Wer beispielsweise heutzutage 8114 Euro Jahresverdienst zu versteuern hat, erhält nach Hechtners Darstellung eine Steuersenkung von 100 Prozent. Er muss also keine Steuer mehr zahlen. Das klingt imposant. In Euro und Cent stellt sich das weniger spektakulär dar, denn der Geringverdiener zahlte in dem Beispielfall bislang nur einen Betrag von monatlich 1,33 Euro.

Die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bezeichnet die Koalition als ein Ziel. Sie begründet ihre Pläne auch damit, die schwächelnde Wirtschaft ankurbeln zu wollen. Doch hier dürfte die Wirkung eher bescheiden sein. Selbst wenn die Bundesbürger die sechs Milliarden Euro Steuersenkungen vollständig ausgeben: Bei einem Bruttoinlandsprodukt von mehr als 2300 Milliarden Euro im Jahr ist dieser Betrag nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zu einem nennenswerten Anstieg des Wachstums dürfte die Entlastung jedenfalls nicht führen.

Weil die Bundesländer gegen die Steuersenkungen sind, will der Bund einen Teil der Entlastungen alleine tragen und so die notwendige Zustimmung im Bundesrat gewinnen. Einen Ausgleich dürften die Länder bei der Verteilung der Mehrwertsteuer erhalten. Nicht übernehmen will der Bund jedoch die Mindereinnahmen, die den Ländern durch Anhebung des Grundfreibetrags entstehen. Diese komme ohnehin, weil 2013 das Existenzminimum steige, heißt es.

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