Mehrere Dutzend ehemalige Aktionäre des Immobilienfinanziers Hypo Real Estate sind mit einer Klage gegen die Zwangsverstaatlichung der Bank gescheitert.
Mit dem Ausschluss der Aktionäre aus dem Unternehmen durch das sogenannte Squeeze Out habe der Bund nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, erklärte die 5. Handelskammer des Landgerichts München I . "Es liegt nach Einschätzung der Kammer keine Enteignung vor", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek.
Der Bund hatte die HRE nach der dramatischen Notlage im Herbst 2008 schrittweise in seinen Besitz gebracht. Als er bereits mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, konnte er auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 das Squeeze Out der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durchbringen. Gegen diesen Beschluss der Hauptversammlung hatten die Aktionäre geklagt.