Klage gegen LGT:Steuern hinterzogen - und die Bank soll büßen

Hätte die LGT-Bank ihn rechtzeitig gewarnt, wäre er durch eine Selbstanzeige straffrei geblieben: Mit diesem Argument zieht ein deutscher Steuersünder vor Gericht.

Wer Steuern hinterzieht, muss die Zeche zahlen - sofern er erwischt wird. Im Fall eines deutschen Steuersünders ist das jedoch anders. Er möchte für sein Vergehen die liechtensteinische LGT-Bank zur Verantwortung ziehen und hat deshalb Klage eingereicht, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).

Der Vorwurf: Das Geldinstitut, das sich im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein befindet, habe ihn nicht über den Datendiebstahl informiert, der im Jahr 2008 zu spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder wie den Ex-Postchef Klaus Zumwinkel geführt hat. Der deutsche Unternehmer argumentiert, hätte die Bank ihn rechtzeitig gewarnt, hätte er sich selbst anzeigen und damit straffrei bleiben können.

13 Millionen Euro gefordert

In der kommenden Woche wird der Fall vor dem Landgericht Vaduz verhandelt. Das Verfahren gilt als Musterprozess. In Liechtenstein wird davon ausgegangen, dass der Kläger durch alle Instanzen gehen wird. Auch andere Steuersünder prüfen bereits Klagen gegen die LGT.

Der deutsche Unternehmer fordert dem FTD-Bericht zufolge 13 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank. Zudem hätten die deutschen und liechtensteinischen Kläger-Anwälte eine Klageschrift mit mehreren Punkten vorbereitet, in denen der LGT "zahlreiche Versäumnisse" und "fehlerhafte Beratung" angelastet werden.

Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich bei dem Kläger um einen deutschen Immobilienunternehmer, dessen Verfahren im Sommer 2008 als erstes in der sogenannten LGT-Affäre verhandelt wurde. Die Richter verurteilten den damals 66-Jährigen demnach zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro.

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