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Kaution:Erst mal behalten

Ein Vermieter darf am Ende der Mietzeit eine Kaution zunächst einbehalten, entschied ein Gericht.

Das vorläufige Einbehalten der Mietkaution gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann, wenn es strittig ist, ob er gegen den Ex-Mieter finanzielle Forderungen hat.

Erforderlich sei allein, dass der Vermieter eine nachvollziehbare Aufstellung oder Abrechnung seiner möglichen Forderungen vorlegt, berichtet die Fachzeitschrift NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht. Dem Mieter bleibe nur nach Klärung des Streits ein Rückforderungsrecht (Az.: 8 W 34/08).

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