Jahreswechsel:Änderungen in Serie

Die Krankenkassenbeiträge steigen, der Wechsel zu den Privaten wird erleichtert und das Arbeitszimmer kann wieder von der Steuer abgesetzt werden - was sich für Verbraucher zum 1. Januar alles ändert. In Bildern.

Jahreswechsel

Gesetzliche Krankenkassen

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(Foto: Julian Stratenschulte/AP)

Die Krankenkassenbeiträge steigen, der Wechsel zu den Privaten wird erleichtert und das Arbeitszimmer kann wieder von der Steuer abgesetzt werden - was sich für Verbraucher zum 1. Januar alles ändert. Ein Überblick. Zum 1. Januar steigt der einheitliche Beitragssatz um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 Prozent statt bisher 7,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil steigt auf 7,3 Prozent und wird dort dann festgeschrieben. Kommen die Kassen mit dem Geld der Versicherten nicht aus, können sie einkommensunabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums wird dies aber erst 2012 relevant.

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Private Krankenkassen

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(Foto: ag.dpa)

Der Wechsel zu einer privaten Kasse wird leichter. Gesetzlich Versicherte können wechseln, wenn sie ein Jahr lang über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (2011: 4125 Euro Monats-Brutto) liegen. Bisher galt eine Drei-Jahres-Frist. Da das Gesetz zum 31. Dezember 2010 in Kraft tritt, können Arbeitnehmer unter den entsprechenden Voraussetzungen schon zum 1.1.2011 wechseln. Allerdings wollen viele Privatversicherer im kommenden Jahr die Beiträge erhöhen.

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Beitragsbemessungsgrenze

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(Foto: dpa)

Gesetzlich Versicherte müssen 2011 nur bis zu einem Bruttoeinkommen von 3712,50 monatlich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bisher lag diese Grenze bei 3750 Euro. Das darüber liegende Einkommen spielt bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Davon profitieren vor allem Versicherte mit höherem Einkommen, für welche die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes etwas milder ausfällt.

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Rente

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(Foto: dapd)

Weil die Löhne in den neuen Ländern in den vergangenen Jahren gestiegen sind, klettert dort auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung um 150 Euro auf 4800 Euro monatlich. Das bedeutet, dass ein höherer Einkommensanteil bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird. Im Westen bleibt die Grenze bei 5500 Euro.

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Arbeitszimmer

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(Foto: ddp)

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer hat wie etwa Lehrer, kann Kosten von bis zu 1250 Euro jährlich für ein heimisches Büro wieder von der Steuer absetzen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2007.

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Fahrerlaubnis mit 17

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(Foto: dpa/dpaweb)

Jugendliche dürfen ab 1. Januar bundesweit schon mit 17 Jahren Auto fahren, wenn sie ein Erwachsener begleitet. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei haben.

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Benzin

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(Foto: dpa)

Ab Januar gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte mit maximal zehn Prozent Biosprit-Anteil, der den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr reduzieren soll. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Autos und alle Neuwagen können den neuen Sprit tanken.

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Abgabe auf Flugtickets

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(Foto: AP)

Für alle Abflüge von deutschen Flughäfen wird ab 1. Januar eine Luftverkehrsabgabe erhoben. Für Inlandsflüge, Flüge innerhalb Europas sowie nach Marokko, Tunesien oder in die Türkei werden acht Euro fällig, für Mittelstreckenflüge etwa nach Ägypten 25 Euro und für Flüge in die USA, nach Kanada, Australien oder China 45 Euro. Dadurch dürften sich auch die Tickets verteuern.

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Geldanlage

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(Foto: dpa)

Die gesetzliche Sicherung für Bankeinlagen wie Sparguthaben oder Tagesgeld erhöht sich zum Jahresbeginn von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.

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Weniger Elterngeld

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(Foto: dpa)

Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro erhalten ab Januar nur noch 65 statt 67 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens, wenn sie eine Babypause einlegen. Hartz-IV-Empfänger bekommen gar kein Elterngeld mehr. Topverdienern mit einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (500.000 Euro bei Verheirateten) wird das Elterngeld ebenfalls gestrichen.

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