Immobilienkauf:Extrawünsche? Das kommt teuer

In einer Neubauwohnung sollte alles drin sein, was nötig ist. Ist es aber oft nicht. Außerdem gefallen die vorgesehenen Fliesen nicht jedem. Doch Vorsicht bei Sonderausstattungen.

Von Marianne Körber

Wer eine Neubauwohnung kaufen will, hat meist eine strenge Finanzplanung. Aber künftige Immobilienbesitzer haben auch so ihre Ideen, wie das neue Zuhause aussehen soll - Parkettböden im Wohnzimmer, blaue Fliesen im Bad, eine tolle Küche mit vielen modernen Geräten darin. Doch was standardmäßig vorgesehen ist, entspricht nicht immer den Wünschen der Wohnungskäufer. Zwar lassen viele Bauträger einigen Spielraum bei der Gestaltung, aber jedes Extra kostet Geld, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Da könnten im Lauf der Bauzeit schon mal mehrere tausend Euro an Zusatzkosten zusammenkommen.

Gerade bei der Auswahl von Sanitärobjekten, Fliesen und Bodenbelägen kalkulierten die meisten Bauträger viel zu niedrig. "Zwanzig Euro pro Quadratmeter Fliesen sind die übliche Kalkulationsbasis", sagt Andreas Garscha, Leiter des Stuttgarter VPB-Büros. Das reiche aber nur für ganz einfache Fliesen, moderne Wandbeläge kosteten deutlich mehr. Garschas Trost für alle, die kein Geld für Extras haben: Man bleibe im Budget, und die Mode ändere sich ohnehin wieder.

Nicht nur eine Geschmacksfrage ist die Elektroplanung. Bauherrenberater Rainer Lohr, ebenfalls im VPB-Büro Stuttgart tätig: "Oft sind in der Küche nur zwei Doppelsteckdosen vorgesehen. Das reicht aber nicht für die Vielzahl der modernen Geräte." Er empfiehlt mindestens zwei Dreifachsteckdosen. Auch im Wohnzimmer seien zwei Doppelsteckdosen nicht ausreichend. Im Idealfall planten die Bauherren vorab die genaue Lage und Anzahl der Dosen. "Zumindest sollten sie vor Vertragsabschluss zusätzlich 20 Steckdosen in den Vertrag hineinverhandeln", sagt Lohr. "Am Anfang ist das meist kein Problem. Später kostet jede zusätzliche Dose 40 bis 50 Euro extra."

"Bei kleinen Anlagen mit drei bis zehn Wohnungen finden wir besonders viele Mängel."

Problematisch und teuer werde es, wenn Bauherren während der Bauzeit ihre Wünsche änderten. Grundsätzlich sei das möglich. Allerdings müssten Bauherren ihre Extrawünsche immer vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Bauträger vereinbaren. Entscheide man sich erst später für andere Materialien oder Handwerker, könne man den Auftrag nur dann in Eigenregie vergeben, wenn man den Vertrag teilkündige. Aber der Bauträger habe in diesem Fall Anspruch auf den Gewinn, den er mit der teilgekündigten Leistung gemacht hätte, und er sei für diese Arbeit nicht mehr verantwortlich. Der Bauträger müsse sich dann weder darum kümmern, ob die neue Firma ordentlich arbeite, noch übernehme er später die Gewährleistung für deren Gewerk. Und: Mangelhafte oder verspätete Ausführung des neuen Auftragnehmers könne sogar zu Ersatzansprüchen des Bauträgers gegenüber den privaten Bauherren führen, wenn er dadurch bei der Bauausführung behindert werde.

Lohr kennt eklatante Fälle. Beispielsweise, wenn sich Bodenfliesen lösten und die Bauherren dies beim selbst beauftragten Handwerker monierten. Der schiebe es auf den Estrich, für den der Bauträger zuständig sei. Der wiederum weise jede Schuld zurück und mache den Kleber des Handwerkers für den Mangel verantwortlich.

In jedem Fall sei die laufende Baukontrolle durch einen unabhängigen Experten wichtig. "Gerade bei kleinen Anlagen mit drei bis zehn Wohnungen finden wir besonders viele Mängel", sagt Garscha, etwa unebene Fliesen, schlechter Putz oder wellige Tapeten. "Da sparen die Bauträger an der Qualität ihrer Subunternehmer."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: