Süddeutsche Zeitung

Immobilienfinanzierung:Zahlpause

In der Corona-Krise haben manche Immobilienkäufer Angst, ihre Kredite nicht mehr bedienen zu können. Von der Bundesregierung kommt jetzt Hilfe.

Von Marianne Körber

Bis Corona war die Welt noch in Ordnung. Die Kreditfinanzierung war gut kalkuliert, die Tilgungsraten gingen pünktlich an die Bank. Dann kam die Kurzarbeit, und das Geld reicht bei vielen Haus- und Wohnungskäufern jetzt gerade so zum Leben. Selbständige sind oft auch nicht in einer besseren finanziellen Lage. Doch nun kommt Unterstützung von der Bundesregierung. Sie verschafft den Verbrauchern mit einer neuen gesetzlichen Regelung eine Zahlpause. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie ist die gesetzliche Lage?

Die Bundesregierung hat im "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Corona-Geschädigten zu helfen. Dazu gehören auch neue Regelungen bei Verbraucherdarlehen. Für Kreditverträge, auch für Immobilienkredite, wurde eine Stundungsregelung eingeführt. Danach dürfen Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni fällig werden, drei Monate später gezahlt werden. Raten, die zum 1. April fällig geworden wären, müssen also erst zum 1. Juli beglichen werden. Nach der Zahlpause stehen aber keine Doppel-Raten an, vielmehr verschiebt sich der ganze Darlehensvertrag um drei Monate.

Bereits geleistete Zahlungen kann der Verbraucher aber nicht unter Berufung auf die Stundung zurückfordern.

Welche Bedingungen gelten?

Für private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie noch abzahlen müssen, bedeutet das eine Atempause - vorausgesetzt, sie erfüllen einige Bedingungen: Sie müssen ihren Kredit vor dem 15. März abgeschlossen haben, und sie können der Bank gegenüber nachweisen, dass sie erst durch die Corona-Krise in akute Geldnot geraten sind. Also durch die Covid-19-Pandemie Einnahmeausfälle haben und deshalb ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, etwa wegen Kurzarbeit oder eines Jobverlusts. Den Nachweis dafür können sie beispielsweise durch eine Bestätigung des Arbeitgebers erbringen.

Vom Verbraucherzentrale Bundesverband wurde zu diesem Zweck ein kostenloser Musterbrief erstellt. Er ist abrufbar unter https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-04/Musterbrief_Gesetzl_Stundung_Darlehen_Corona.pdf.

Geht das automatisch?

Die Stundung ist gesetzlich angeordnet, die Kreditinstitute müssen da also mitspielen. Wer die Regelung für sich in Anspruch nehmen will, muss sich aber mit seiner Bank in Verbindung setzen. "Ganz wichtig ist, dass niemand einfach aufhören kann, seine Rate zu zahlen, sondern immer zunächst auf seine Bank oder seinen Berater zugehen muss", erläutert Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein. Man müsse sich auch klarmachen, dass die Zins- und Tilgungsleistungen eben nur gestundet und nicht erlassen würden, der Darlehensvertrag verlängere sich in der Regel um den Zeitraum der Stundung.

Auch die Bundesregierung rät Verbrauchern dringend, sich mit der Bank auseinanderzusetzen, "auch, um mit ihr gemeinsam eine Lösung für die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie zu erarbeiten", wie es in einem Informationsblatt des Bundesjustizministeriums heißt.

Wie reagieren die Institute?

Die Banken zeigen sich in der Corona-Krise kompromissbereit, auch über die vorgeschriebene Stundung von Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen hinaus. Es liegt auch in ihrem Interesse, dass Baukredite jetzt nicht massenweise ausfallen. Manche Institute boten ihren Kunden schon vor der Gesetzesregelung an, die Tilgung von Darlehen auszusetzen, so die Sparkassen. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, sagte vor Kurzem dem Handelsblatt: "Wir vertrauen unseren Kunden, dass sie dieses Instrument nicht zweckwidrig einsetzen." Es hätten schon viele Menschen von der Stundungsmöglichkeit Gebrauch gemacht.

Fallen Verzugszinsen an?

Nein: Die Verbraucher müssen für die gestundeten Ansprüche der Finanzinstitute keine Verzugszinsen zahlen.

Kann die Bank kündigen?

Nein, eine Kündigung des Vertrages wegen eines Zahlungsverzugs oder einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbrauchers ist während der Stundung ausgeschlossen.

Kann man auch nur tilgen?

Man kann mit der Bank individuelle Lösungen finden, also von der Stundung abweichende Regelungen vereinbaren, zum Beispiel über Teilleistungen oder Zins- und Tilgungsanpassungen. Manchen Verbrauchern hilft es, nur die Zinszahlungen zu stoppen und weiter zu tilgen. Wer allerdings alte Verträge zu hohen Zinssätzen hat, dem könnte auch das zu viel sein.

Man kann sich mit der Bank auch auf eine Senkung des Tilgungssatzes einigen, was nach Erfahrung des Finanzdienstleisters Dr. Klein häufig kostenlos ist. Dann sollte man sich allerdings klar machen, dass sich die Laufzeit des Darlehens eventuell stark verlängert und man später schuldenfrei ist. Außerdem ist fraglich, ob man die Änderung wieder rückgängig machen kann: "Gehen Sie nach der Corona-Krise wieder aus der Kurzarbeit raus, ist eine Erhöhung des Tilgungssatzes mitunter schwierig." Stundungen, Tilgungsaussetzungen und Tilgungssatzwechsel müssten stets schriftlich beantragt werden.

Wenn die Krise länger dauert?

Die Bundesregierung kann den Zeitraum der Stundung durch Rechtsverordnung bis zum 30. September 2020 verlängern. Dann gilt erst recht: mit den Hausbanken reden.

Lieber gleich verkaufen?

Experten raten davon eher ab. Erfahrungsgemäß wirke sich eine Rezession negativ auf die Immobilienpreise aus. Je nachdem, wie sich die wirtschaftliche Lage genau entwickele und wie lange die Corona-Krise anhalte, könne es in einigen Fällen zu einer längeren Vermarktungsdauer von Immobilien kommen oder auch zu einem generellen Rückgang der Preise, meint beispielsweise Niels Jacobsen, Geschäftsführer von Immoverkauf 24.

Und wer jetzt kaufen will?

Wer bald Immobilienpläne verwirklichen will, sollte genau kalkulieren. Michael Neumann, Chef von Dr. Klein: "Sowohl beim Kauf als auch beim Bau gilt ganz allgemein: Die Baufinanzierung sollte nicht auf Kante genäht sein. Es ist in jedem Fall wichtig, mit ausreichenden Rücklagen zu planen." Wer sich aber in einer soliden finanziellen Position befinde, habe keinen Grund, einen geplanten Kauf zu verschieben. Eher im Gegenteil - der enorm hohe Druck auf dem Immobilienmarkt nehme durch die Krise ab. Finanzierungen sind günstig. Wie sich allerdings die Preise mittelfristig entwickeln werden, kann man derzeit nicht seriös abschätzen.

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Quelle:
SZ vom 18.04.2020
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