Im Rückblick:Der Energieausweis

Von der Idee bis zum Papier: Die Geschichte des Energieausweises.

Die Idee des Energieausweises reicht bis ins Jahr 1992 zurück. Auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro wurde im Rahmen der Klimaschutzkonvention vereinbart, die Treibhausgase weltweit zu stabilisieren. Fünf Jahre später traf man in Kyoto, maßgeblich von den Industriestaaten vorangetrieben, rechtsverbindliche Zusagen, die Emissionen der Treibhausgase bis 2012 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um durchschnittlich 5,2 Prozent zu senken.

Energieeinsparungsgesetz 1977

Die Europäische Union steckte ihr Ziel höher und verpflichtete sich, die Treibhausgase um acht Prozent zu senken, Deutschland sogar um 21 Prozent. Der Kohlendioxid-Ausstoß durch die Gebäudeheizung ist mit 45 Prozent der größte Einzelfaktor des Energieverbrauches in der Bundesrepublik. Seit Inkrafttreten des Energieeinsparungsgesetzes am 1. November 1977 sind in Abständen von mehreren Jahren Wärmeschutzverordnungen (WSVO) verabschiedet worden, die die Anforderungen an den Wärmeschutz verschärften.

Am 1. Februar 2002 wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) in der Energieeinsparverordnung zusammengeführt und durch diese abgelöst. Dann kam Brüssel ins Spiel: Am 4. Januar 2003 trat mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt die europäische Richtlinie über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in Kraft. Sie fordert die einzelnen EU-Staaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen. Kern dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen.

Deutschland hat die EU-Richtlinie mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) umgesetzt. Sie wurde im Juli 2007 beschlossen und trat drei Monate später in Kraft. Das 35-seitige Papier regelt im Abschnitt fünf die schrittweise verpflichtende Einführung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden vom 1. Juli 2008 an. Für Neubauten und wesentliche Umbauten sind Energiebedarfsausweise schon seit 2002 Pflicht.

Ausweis ist Pflicht

Vom 1. Juli 2009 an müssen auch für Nichtwohngebäude wie etwa Büro- und Dienstleistungsgebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr sind dann Energieausweise gut sichtbar auszuhängen.

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