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Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Das entschied der BGH. Mieter müssen in diesen Fällen nicht die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen.
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