Ihr Forum:Rauchen auf dem Balkon: Wie bewerten Sie das BGH-Urteil?

Hochhaus der SAGA in Hamburg-Mümmelmannsberg

Rauchen auf dem Balkon: ein Kündigungsgrund?

(Foto: picture alliance / dpa)

Einem Rentner wurde die Wohnung gekündigt, weil sein Rauch eine "intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung" darstelle. Dagegen zog er vor den BGH - und hatte nun zumindest teilweise Erfolg.

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